Urteil
TA20: Gericht weist Elbfähren-Klage ab – „Für uns ist das keine Niederlage“
Die Reederei FRS Elbfähre ist nicht direkt vom Bau des Kehdinger Kreuzes (A20/A26) betroffen. Ihre Klage wurde abgewiesen. Foto: Klempow
Die Klage der FRS Elbfähre gegen das geplante Kehdinger Kreuz der A20 ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Warum das für FRS kein Misserfolg ist.
