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Kommunalwahlen 2026

Ich will per Brief wählen – aber wie genau funktioniert das?

Was muss ich beachten, um per Brief wählen zu können? Die wichtigsten Informationen.

Was muss ich beachten, um per Brief wählen zu können? Die wichtigsten Informationen. Foto: Marijan Murat/dpa

Am 13. September schafft es nicht jeder ins Wahllokal. Die Stimme abgeben geht trotzdem, per Briefwahl. Was, wann, wo? Die wichtigsten Antworten rund um die Briefwahl.

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Von Steffen Buchmann
21.08.2026, 05:50 Uhr
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Was muss ich tun, um Briefwahlunterlagen zu bekommen?

Jeder Wahlberechtigte bekommt per Post eine Wahlbenachrichtigung. Sie dient als Nachweis, wann und wo Wähler ihre Stimmen abgeben können. Wer am Wahltag nicht vor Ort in seinem Wahlbezirk wählen kann oder will, hat folgende Möglichkeiten, um Briefwahl zu beantragen:

  • Persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorsprechen und den Wahlschein dort abholen
  • Einen schriftlichen Antrag stellen (der Vordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • Den Wahlschein auf elektronischem Weg beantragen (ab dem 12. August möglich über www.horneburg.de)
  • Eine Vertretung mit schriftlicher Vollmacht bitten, die Unterlagen abzuholen.

Hinweis: Wer den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.

Die Verwaltung stellt sicher, dass die Wähler ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht

Kann ich den Antrag telefonisch stellen?

Nein, das ist in den Samtgemeinden Horneburg, Lühe sowie der Gemeinde Jork nicht möglich.

Ab wann kann ich per Briefwahl wählen?

Ab Montag, 17. August 2026, ist es möglich vorab per Briefwahl im Rathaus zu wählen oder sich die Briefwahlunterlagen abzuholen.

Dafür bringen Sie bitte Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbrief mit.

Wann bekomme ich meine Briefwahlunterlagen?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls diese nicht rechtzeitig ankommen, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Beantragte Briefwahlunterlagen werden ab dem 17. August 2026 per Post versendet.

Bis wann kann ich spätestens Briefwahlunterlagen beantragen?

Ein Wahlschein mit Briefzustellung kann online bis zum 9. September um 12 Uhr beantragt werden. Wer die Unterlagen selbst im Wahlamt abholt, hat bis zum 11. September um 13 Uhr die Möglichkeit dazu.

Bis wann muss meine Briefwahl spätestens eingegangen sein?

Spätestens am Wahltag um 18 Uhr müssen die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde eingegangen sein.

Ich brauche beim Wählen Hilfe von einer anderen Person. Ist das möglich?

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Schreib- und Leseproblemen dürfen die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen.

Die helfende Person muss:

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zur Stimmabgabe geheim halten.

Ich habe keinen Wahlschein erhalten. Was kann ich tun?

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein im Rathaus erhalten. (sb/pm)

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