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Infektionsschutzgesetz

Corona-Maßnahmen: Länder können ab Oktober wieder Maskenpflicht verhängen

Ein Schild weist am Eingang eines Ladens auf die Maskenpflicht hin.

Ein Schild weist am Eingang eines Ladens auf die Maskenpflicht hin.

Mehr Eigenverantwortung und Spielraum für Verschärfungen: In diesem Herbst und Winter soll die Maskenpflicht ein Kerninstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie sein. Das sieht ein Entwurf vor, den Gesundheits- und Justizministerium am Mittwoch vorgestellt haben.

Mittwoch, 03.08.2022, 14:10 Uhr

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(Letztes Update am 3. August um 18 Uhr: mit Reaktion von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil)

Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam mitteilten.

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Auch Maskenpflicht bei Veranstaltungen unter freiem Himmel möglich

Die Länder sollen nach dem Vorschlag der beiden Bundesministerien auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Vier zusätzliche Impfstoffe könnten Zulassung erhalten

"Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch in diesem Herbst sei mit einer hochansteckenden Omikron-Variante zu rechnen. "Wir werden sehr viele Fälle haben, aber sie sind allesamt nicht so tödlich verlaufend wie die Delta-Fälle."

Es werde außerdem vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten, kündigte Lauterbach an. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung mit SARS-Cov-2 in Teilen gut schützen, sagte er - was bislang nur eingeschränkt der Fall sei. Außerdem stehe auch das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung. "Somit sind wir insgesamt in einer viel besseren Situation als im letzten Herbst", resümierte Lauterbach.

Testen bei Restaurantbesuch und Sport

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte die Verhältnismäßigkeit des vorgestellten Schutzmodells. Deutschland befinde sich nun in einer "deutlich besseren" Situation als in den vergangenen Corona-Jahren. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul-und Betriebsschließungen kämen nicht mehr in Frage, erklärte er. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben.

Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitnessstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten, weil sie das Maskentragen schlecht kontrollieren könnten. "In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen - so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun."

Weil begrüßt Corona-Gesetzentwurf des Bundes

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten, also von Oktober bis Ostern, ähnlich wie man das für Winterreifen sagt. Die bisherigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die eigentlich schon am 23. September auslaufen, werden deshalb zunächst für wenige Tage bis Anfang Oktober verlängert.

Bis dahin muss dann das Gesetzgebungsverfahren für die neuen Regeln durch sein: Als erstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

 

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz begrüßt. Auf den ersten Blick seien dabei auch Maßnahmen vorgesehen, die Niedersachsen bereits seit langem fordere, darunter eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. "Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Länder mit einem großen Instrumentenkasten auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren können müssen – deshalb werden gerade auch die Details entscheidend sein", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. Den Gesetzentwurf werde man deshalb genau prüfen.

Kritik kam aus Baden-Württemberg. "Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist", sagte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Er vermisste die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Auch bezweifelte er den Sinn von Maskenpflicht-Ausnahmen in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen, weil diese möglicherweise ansteckend sein können. (dpa)

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