Führerschein-Umtausch: Frist wird erneut verlängert

Bis 2033 müssen Millionen Führerscheine umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Foto: Demy Becker/dpa
Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie soll die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen verlängert werden. Das beschloss am Freitag der Bundesrat.
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Konkret wird für Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, die Frist für den Umtausch um ein halbes Jahr verlängert werden - und zwar vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben.
Die Innenministerkonferenz hatte die längere Frist Mitte Januar bereits beschlossen. Technisch gesehen wurde diese nun in eine Verordnung des Bundesverkehsministeriums zu weiteren Änderungen im Verkehrsrecht eingefügt.
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Umtausch bis 2023 möglich
Die nächste Frist nach der nun verlängerten für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 - bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Fristen für Führerscheine vor dem 1. Januar 1999 (grau, rosa, DDR):
- Geburtsjahre vor 1953: bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahre 1953 bis 1958: verlängert bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahre 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahre 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahre nach 1971: bis 19. Januar 2025
Fristen für Führerscheine vom 1. Januar 1999 einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):
- Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsdatum 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsdatum 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsdatum 2008: bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsdatum 2009: bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsdatum 2010: bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsdatum 2011: bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsdatum 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Führerschein-Umtausch kostet 25 Euro Gebühr
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro. (dpa/fe/tip)