Zähl Pixel
Spielabbruch

Homophobie-Vorwurf: Kreissportgericht hat entschieden

Das Kreissportgericht des NFV Kreis Rotenburg wertet den Spielabbruch zwischen VfL Sittensen und SV Horstedt als 5:0-Sieg für Horstedt.

Das Kreissportgericht des NFV Kreis Rotenburg wertet den Spielabbruch zwischen VfL Sittensen und SV Horstedt als 5:0-Sieg für Horstedt. Foto: Gateau/dpa

SV Horstedt gegen VfL Sittensen: Nach dem Spielabbruch in der Fußball-Kreisklasse ist entschieden, wer im Kreis Rotenburg Sieger der abgebrochenen Partie ist.

Von Andreas Meier 06.08.2026, 11:05 Uhr
3 Monate Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €! Jetzt sichern!

Sittensen. Das Urteil im Falle des Spielabbruchs zwischen dem VfL Sittensen und dem SV Horstedt in der Rotenburger Kreisklasse Süd ist gefallen. Laut Urteil des NFV-Kreissportgerichts wird das Spiel mit 0:5 gegen den VfL Sittensen gewertet. Die Kosten des Verfahrens hat der VfL zu tragen.

In seiner Urteilsbegründung verweist das dreiköpfige Kreissportgericht um den Vorsitzenden Uwe Stengel auf den Paragraphen 37 der NFV-Spielordnung. In diesem heißt es: „Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die Fortführung nicht mehr möglich erscheint. Zum Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann schreiten, wenn er alle Möglichkeiten zur Fortführung des Spiels erschöpft hat.“

Homophobe Äußerungen auf dem Platz?

Kurz zur Erinnerung: Der VfL hatte das Spiel gegen Horstedt am 6. Juni nach der Pause nicht mehr fortgesetzt, weil in der ersten Hälfte ein Gästespieler homophobe Beleidigungen gegenüber VfL-Spielern geäußert haben soll. Die Sittenser Elf wollte mit diesem Spielabbruch ein Zeichen gegen Homophobie setzen.

Nur - so heißt es weiter in der Urteilsbegründung des Kreissportgerichts: „Laut Absatz 3 ist eine Mannschaft ohne Einwilligung des Schiedsrichters nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.“ Und: „Im vorliegenden Fall hat die Mannschaft des VfL Sittensen zweifelsohne das Spiel ohne Einwilligung des Schiedsrichters abgebrochen“.

Bemerkenswert dabei ist: Das Kreissportgericht geht in seinem Urteil kaum auf die im Raum stehenden Homophobie-Vorwürfe ein. Im Urteil heißt es nur: „Der amtierende Schiedsrichter Uwe Rautenberg erklärte in seinem Sonderbericht u.a., dass er keinerlei Beleidigungen wahrgenommen hätte.“ Und weiter: „Im Nachhinein behaupteten die Vereine, es sei zu beiderseitigen Beleidigungen gekommen.“

Sittensen kann vor Bezirkssportgericht ziehen

Der Spielausschuss des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV) Kreis Rotenburg hatte eine Woche nach der Partie bereits entschieden, dass das Spiel mit einem 5:0-Sieg für die Horstedter gewertet wird. Stengel: „Sittensen kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Dann wird der Fall vor dem Bezirkssportgericht neu verhandelt.“

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel