Reform

Nach Protesten: Was im Jagdrecht jetzt wirklich verboten wurde

Verboten wird die Jagd mit dem Hund in Erdbauten, etwa um Füchse oder Dachse zu erlegen.

Verboten wird die Jagd mit dem Hund in Erdbauten, etwa um Füchse oder Dachse zu erlegen. Foto: dpa-Bildfunk

Noch Anfang 2025 machte die Jägerschaft auch im Kreis Stade mobil gegen die Reformpläne. Jetzt ist ein Gesetz verabschiedet worden - mit Änderungen.

Von dpa 23.06.2026, 20:35 Uhr

Hannover. Mehr Tierschutz, weniger Bürokratie für Kommunen und Jäger – das sind aus Sicht der Landesregierung die Verbesserungen im neuen niedersächsischen Jagdgesetz, das der Landtag verabschiedet hat.

„Das neue Jagdgesetz setzt im Sinne der Waidgerechtigkeit auf mehr Tierschutz und reduziert bürokratische Vorschriften“, sagte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Zudem habe man in Niedersachsen in absoluter Rekordgeschwindigkeit die rechtliche Grundlage für ein Wolfsmanagement geschaffen, das zielgerichtet die Weidetierhaltung stärke.

Keine Abschusspläne mehr für Rehwild

Jägerinnen und Jäger mussten bislang jährlich Abschusspläne für Rehwild erstellen, die dann wiederum von den unteren Jagdbehörden - den Landkreisen und kreisfreien Städten - zur Genehmigung vorgelegt worden. Diese Abschusspläne sind künftig abgeschafft.

Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums hatten sie nur eine geringe Aussage- und Steuerungskraft. Erfahrungen aus anderen Bundesländern hätten gezeigt, dass Absprachen auf Ortsebene ohne behördliche Steuerung funktionieren, argumentiert das Ministerium. Die Bejagung von Rehwild erfolgt zum Schutz der Mischwälder.

Vereinfachungen bei der Jagd auf Waschbären

Vereinfachungen gelten künftig auch für das Schießen wilder Tiere auf einem Privat- oder Firmengelände. Bislang mussten sie dafür eine spezielle Schießerlaubnis bei der Waffenbehörde beantragen. Wegen der steigenden Waschbärpopulation drangen die kommunalen Spitzenverbände auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.

Jagdgehege, in denen etwa Wildschweine gehalten und bejagt werden dürfen, gelten als nicht mehr zeitgemäß. Sie sollen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren abgeschafft werden.

Keine Einschränkung der Jagdhundeausbildung

Eine Einschränkung der Jagdhundeausbildung, wie zunächst von der Jägerschaft befürchtet wurde, wird es nicht geben - was wiederum von den Jägern begrüßt wird. Die Landesjägerschaft erwarte in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Landesregierung an diese Zusage hält und nicht über Verordnungen durch die Hintertür Einschränkungen an der Jagdhundeausbildung vornimmt, erklärte Helmut Dammann-Tanke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen. Dieses Zugeständnis an die Jägerschaft wiederum stößt auf die Kritik des Landestierschutzbundes Niedersachsen.

Jagd mit Hunden in Erdbauten verboten

Verboten wird allerdings die Jagd mit dem Hund in Erdbauten, etwa um Füchse oder Dachse zu erlegen. Dabei bestehe ein hohes Verletzungsrisiko für die eingesetzten Jagdhunde und die bejagten Tiere, argumentiert das Ministerium. Aus Sicht der Jägerschaft sind die Sorgen nicht begründet. Die Jagd mit Hunden im sogenannten Kunstbau auf Raubwild soll weiter erlaubt sein, weil in den künstlich angelegten Tunnelsystemen der Tierschutz für den Hund und das Wildtier verbessert werde.

Keine Tötung von wildernden Hunden

Wildernde Hunde dürfen nur noch eingefangen, aber nicht mehr getötet werden. Sie sollen eingefangen und den Tierheimen übergeben werden - diese Regel wird vom Landestierschutzverband Niedersachsen begrüßt.

Er kritisiert aber, dass die Erlaubnis zur Tötung wildernder Katzen zwar enger gefasst wird, aber dennoch weiter besteht. Sie soll nur noch zulässig sein, wenn es sich um erkennbar verwilderte Katzen handelt, die sich mindestens 350 Meter (bislang 300 Meter) von einer Wohnbebauung aufhalten.

Kritik an Ungleichbehandlung

Aus Sicht des Landestierschutzbundes ist die Ungleichbehandlung von Hunden und Katzen nicht nachvollziehbar; auch Hauskatzen können nach seiner Ansicht betäubt und eingefangen werden.

Bei der Rettung von Jungwild muss der Nutzer der landwirtschaftlichen Fläche den zuständigen Jäger 24 Stunden vor dem Mähen - der sogenannten Mahd - informieren. Falls dieser keine Zeit für die Jungwildrettung hat, müssen andere Helfer mit dieser Aufgabe betraut werden. Dabei muss mindestens eine Person mit Jagdschein an der Aktion teilnehmen.

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Verboten wird die Jagd mit dem Hund in Erdbauten, etwa um Füchse oder Dachse zu erlegen.

Verboten wird die Jagd mit dem Hund in Erdbauten, etwa um Füchse oder Dachse zu erlegen. Foto: dpa-Bildfunk

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