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Prozess

Mann betäubt und getötet – Jugendstrafe für 17-Jährige

Die Hauptangeklagte betritt beim Prozessauftakt wegen Mordes mit Fußschellen den Gerichtssaal am Landgericht.

Die Hauptangeklagte betritt beim Prozessauftakt wegen Mordes mit Fußschellen den Gerichtssaal am Landgericht. Foto: Stefan Sauer/dpa

Ein 59-Jähriger ist tot, nun ist eine 17-Jährige in Stralsund verurteilt worden, aber nicht wegen Mordes.

Von Christopher Hirsch, dpa Freitag, 21.02.2025, 15:25 Uhr

Stralsund. Wegen der Tötung eines Mannes in Greifswald im vergangenen Sommer ist eine 17-Jährige zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Die Jugendliche habe die tödlichen Schläge auf den 59-Jährigen eingeräumt, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Stralsund am Freitag. Obwohl der Mann zuvor durch ein präpariertes Getränk betäubt worden war, sah das Gericht - anders als die Staatsanwaltschaft - keine Heimtücke als Mordmerkmal gegeben.

Der Vorsitzende Richter begründete dies mit dem Asperger-Autismus-Syndrom, das eine Gutachterin der nun Verurteilten attestiert habe. Wegen dieser Störung habe sich die Jugendliche nicht bewusst machen können, dass sie die wehrlose Lage des Mannes ausnutze. Bewusst sei ihr hingegen, dass man keinen Menschen töte. Strafmildernd bewertete das Gericht das späte Geständnis. Die Jugendliche habe zudem glaubhaft Reue gezeigt.

Richter: Gequälte quälen andere

Das spätere Opfer hatte die nun Verurteilte nach Überzeugung des Gerichts längere Zeit mit Avancen bedrängt. Dadurch habe sich bei ihr Groll angesammelt. Der gesunde Mensch quäle nicht, es seien für gewöhnlich die Gequälten, die andere quälten, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Jugendliche hatte sich mit dem Mann in der Wohnung eines Bekannten getroffen und ihm Alkohol gegeben, der unter anderem mit dem Ecstasy-Wirkstoff MDMA versetzt war. Als er bewusstlos war, habe sie spontan die Chance zur Tötung genutzt. Demnach attackierte sie den Hals des Mannes mit einem Frühstücksbrett mit massiver Gewalt.

50-Jähriger wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt

Den 50 Jahre alten Wohnungsinhaber verurteilte das Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Eine Beteiligung an der Tat, wie von der Hauptangeklagten dargestellt, konnte ihm demnach nicht nachgewiesen werden.

Bei einer Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die in einer Jugendanstalt verbüßt wird. Der Vorsitzende Richter betonte, dass es im Jugendstrafrecht vor allem um Erziehung gehe. „Rufe nach Rache und Vergeltung sind im Jugendstrafrecht fehl am Platz.“ Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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