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TNeues Service-Portal hilft bei der Grundsteuer-Angabe – ab sofort freigeschaltet

Für die Grundsteuererklärung müssen Hausbesitzer in Niedersachsen Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung machen. Foto: dpa-Bildfunk

Für die Grundsteuererklärung müssen Hausbesitzer in Niedersachsen Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung machen. Foto: dpa-Bildfunk

Auf viele Immobilienbesitzer kommt in diesem Jahr eine zweite Steuererklärung zu. Nun hilft die Finanzverwaltung in Niedersachsen mit einem Online-Portal über Grundstücksgrößen.

Montag, 02.05.2022, 11:29 Uhr

Die neue Grundsteuer gilt ab 2025. Für alle Grundstückseigentümer in Niedersachsen hat dies jedoch schon jetzt erste Auswirkungen: Sie müssen eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Diese ist ab dem 1. Juli und bis zum 31. Oktober elektronisch einzureichen. Vorher erhalten alle Eigentümer im Mai/Juni ein Informationsschreiben von ihrem Finanzamt. Darin enthalten sind hilfreiche Informationen und alle wichtigen Termine für die Erklärungsabgabe. Auch die Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke werden ein Informationsschreiben erhalten, da auch sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.

Insgesamt werden für die Grundsteuererklärung nur wenige Daten benötigt. Denn das Land Niedersachsen hat sich im Vergleich zu anderen Bundesländern für das einfachere Flächen-Lage-Modell entschieden, das weniger Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung erfordert. Es sind sowohl Angaben zum Grundstück als auch zu den (Mit-)Eigentümern zu machen.

Kostenfreies Programm im Internet: Grundsteuer-Viewer hilft bei Steuererklärung 

Ein neues Serviceangebot hilft: Die niedersächsische Finanzverwaltung hat mit dem sogenannten Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm im Internet zur Verfügung gestellt, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind. Zudem wird online der Lage-Faktor ersichtlich. Der Grundsteuer-Viewer ist seit dem 1. Mai freigeschaltet.

Lediglich die Wohn- und Nutzflächen müssen von Immobilienbesitzern nun noch selbstständig ermittelt werden. Diese sind üblicherweise in Mietverträgen, Kaufverträgen, Bauplänen etc. zu finden. Sollten keine Unterlagen mehr vorhanden sein, können die Flächen auch durch schlichtes Nachmessen bestimmt werden.

Stichtag der Wertermittlung ist der 1. Januar 2022. Alle Angaben bezüglich des Grundstücks sind so zu erklären, wie sie an diesem Tag vorgelegen haben. Der 1. Januar 2022 ist auch maßgeblich dafür, wer die Grundsteuererklärung abzugeben hat: Wer an diesem Tag Eigentümer war, ist verpflichtet eine Erklärung abzugeben, selbst wenn das Grundstück mittlerweile veräußert wurde. (st/tip)

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