Die Risiko-Raupe

Prozessionsspinner im Kreis Stade: Kaputte Eichen und unangenehmes Nesselgift

Beim Menschen können die winzigen Brennhaare der Raupen bei Hautkontakt eine allergische Raupendermatitis auslösen. Eichen können auf Dauer eingehen.

Beim Menschen können die winzigen Brennhaare der Raupen bei Hautkontakt eine allergische Raupendermatitis auslösen. Eichen können auf Dauer eingehen. Foto: Kleuske/commons.wikimedia.org

Die fortschreitende Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners entwickelt sich laut Haus und Grund Stade in Niedersachsen zu einem ernstzunehmenden Risiko.

Von Redaktion 24.07.2026, 05:50 Uhr

Landkreis. Dabei geht es nicht nur um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch um weitere Belastungen für private Grundstückseigentümer. „Mit der steigenden Zahl befallener Eichen wachsen zugleich die rechtlichen Anforderungen und möglichen finanziellen Belastungen für Eigentümer“, warnt Rechtsanwalt Mathias Schröder von Haus & Grund Stade.

Die winzigen Brennhaare enthalten Nesselgift

Die von den Raupen stammenden mikroskopisch feinen Brennhaare enthalten ein Nesselgift, das bei Kontakt erhebliche gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Betroffen sind zumeist Haut, Augen und Atemwege. Problematisch ist auch, dass die alten Larvenhäute in den Nestern verbleiben, sich dann die Giftkonzentration anreichert und damit eine anhaltend erhöhte Gefahrenquelle gegeben ist.

Baumbestand im eigenen Garten sichten

Eichen auf dem eigenen Grundstück, die sich in direkter Nähe zum öffentlichen Raum befinden, können bei Schädlingsbefall eine Handlungspflicht des Eigentümers auslösen. Aufgrund der eigenen Verkehrssicherungspflicht muss der Eigentümer dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Haus & Grund Stade rät zunächst zur Sichtung des Baumbestandes. Bei einem Befall wird empfohlen, den Rat eines qualifizierten Fachbetriebes einzuholen. Solange die Gefahr besteht, sollte zumindest auf sie hingewiesen werden, etwa durch Hinweisschilder.

Die Kosten der Beseitigung trägt der Eigentümer

„Kommt ein Eigentümer der Verkehrssicherungspflicht nicht nach, können Schadensersatz- oder sogar Schmerzensgeldforderungen drohen“, warnt Schröder. Die Kosten der Beseitigung trägt der Eigentümer. Zudem können die Ordnungsbehörden auf Grundlage der geltenden Sicherheits- und Ordnungsgesetze Grundstückseigentümer zum Handeln auffordern, wenn sie Kenntnis von einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Nester haben. Eigentümer erhalten üblicherweise eine Frist zur Beseitigung. Wird der Anordnung nicht Folge geleistet, könnte das Ordnungsamt eine Beseitigung auf Kosten der Eigentümer veranlassen. Ob ein Versicherungsschutz eingreift, ist anhand der Versicherungspolice oder durch Nachfrage beim Versicherer zu klären. Bei Deckungslücken empfiehlt Haus und Grund Stade aufgrund steigender Relevanz eine Erweiterung im Einzelfall zu prüfen: „Grundstückseigentümer sollten tätig werden. Eine vorausschauende Kontrolle der eigenen Grundstücke sowie ein angepasster Versicherungsschutz können dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu begrenzen.“ (iha)

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