34-Jähriger ist nach dem gewaltsamen Tod seiner Freundin in U-Haft

Er soll seine 30 Jahre alte Partnerin getötet haben. Deshalb sitzt ein 34-Jähriger in U-Haft. Foto: Sina Schuldt/dpa
Hat er seine Lebensgefährtin im gemeinsamen Zuhause getötet? Die Vorwürfe gegen einen 34-Jährigen sind schwer. Neben dem Gewaltverbrechen werfen die Ermittler dem Mann eine weitere Straftat vor.
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Gyhum. Nach der gewaltsamen Tötung einer 30-jährigen Frau in Gyhum im Landkreis Rotenburg sitzt deren Lebenspartner in Untersuchungshaft. Grund dafür ist der Verdacht des Totschlags und der Brandstiftung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte.

Nach der Tötung einer Frau in ihrem Zuhause in Gyhum im Landkreis Rotenburg wird gegen deren Lebenspartner ermittelt. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Ermittler gehen davon aus, dass der 34-Jährige seine Freundin in der Nacht zu Mittwoch im gemeinsamen Wohnhaus tötete und Hunderte Meter vom Tatort entfernt eine Scheune mit Strohballen anzündete. Die Feuerwehr war nach eigenen Angaben fast 21 Stunden lang im Einsatz, um den Brand zu löschen. Gyhum gehört zur Samtgemeinde Zeven.
34-Jähriger tötete seine Freundin nach einem Streit
Der Mann hatte nachts die Polizei informiert. Beamte nahmen den Mann fest und fanden die tote Frau im Schlafzimmer. Was genau der 34-Jährige den Beamten über das Geschehen in der Nacht sagte, wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Mann seine Freundin nach einer Auseinandersetzung getötet haben. Der Leichnam der Frau soll zeitnah obduziert werden. „Es hat hohe Priorität“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungen sollen klären, wann und wie die Frau ums Leben kam.

Nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einer Frau im Landkreis Rotenburg laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Ermittlungen an den beiden Tatorten dauern an. Polizisten suchen nach Spuren und Beweismitteln. Die Staatsanwaltschaft will möglichst schnell ermitteln und entscheiden, ob sie Anklage gegen den Mann erhebt oder nicht. Auch wenn der Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen wurde, kann der 34-Jährige wegen Mordes angeklagt werden - je nachdem, was die Ermittlungen ergeben.