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Energie

Neue Heizung: Ab sofort können Sie Fördergelder bei der KfW beantragen

Der Ansturm auf Fördergelder für einen Heizungsaustausch ist groß (Symbolbild).

Der Ansturm auf Fördergelder für einen Heizungsaustausch ist groß (Symbolbild). Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Lange gab es über das Heizungsgesetz Streit – nun können Anträge auf Geld für den Heizungstausch gestellt werden. Der Andrang ist offensichtlich groß. Wer förderberechtigt ist und wie viel Geld es gibt.

Von dpa Dienstag, 27.02.2024, 10:17 Uhr

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Frankfurt/Main. Die energetische Sanierung ist besonders für Hauseigentümer, deren Immobilie schon einige Jahre auf dem Buckel hat, ein großes Thema - nicht zuletzt mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar. Heizung, Fassade oder Fenster, die vor vielen Jahren eingebaut wurden, entsprechen eventuell nicht mehr den aktuellen Standards. Das macht sich beim Energieverbrauch bemerkbar. Mit einer energetischen Sanierung lässt sich das Eigenheim wieder auffrischen.

Der Staat fördert diese Verjüngungskur. Wer das Haus komplett sanieren lässt und es damit auf den Effizienzhaus-Standard bringt, kann dafür einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Für die Ausführung von Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dachdämmung, den Heizungs-, Fassaden- oder Fenstertausch, gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW andere Zuschüsse.

Andrang auf KfW-Portal ist groß

Seit 2024 liegt die Zuständigkeit für die Förderung moderner umweltfreundlicher Heizungen nicht mehr beim BAFA, sondern bei der KfW. Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit heute Anträge bei der KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.

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Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es kurz vor 8 Uhr auf der Webseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, sodass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.

Wie hoch die Förderung ausfällt

Verändert wurden die Förderbedingungen für den Heizungstausch. Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es ab diesem Jahr eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent. „Gefördert wird aber nur der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, nicht aber neue Öl- oder Gasheizungen“, stellt Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, klar.

Zusätzlich zur einheitlichen Grundförderung können Eigentümer verschiedene Boni beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst nutzt und weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr hat, kann einen Bonus von 30 Prozent erhalten.

Wer seine mindestens 20 Jahre alte, funktionierende Biomasse- oder Gasheizung bis Ende 2028 gegen eine umweltfreundliche Anlage tauscht, bekommt 20 Prozent extra - den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus. Gleiches gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen - unabhängig von deren Alter.

Wer sich für eine besonders umweltfreundliche Wärmepumpe entscheidet, kann noch einmal fünf Prozent Förderung als Bonus obendrauf erhalten. Für besonders effiziente Biomasseheizungen kann es 2500 Euro Emissionsminderungszuschlag geben.

Heizungstausch: Maximal 70 Prozent der Kosten werden bezuschusst

„Insgesamt werden beim Heizungsaustausch maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst“, sagt Martin Brandis. Die Obergrenze für die förderfähigen Kosten des Heizungsaustauschs wurde in diesem Jahr auf 30.000 Euro begrenzt, im vergangenen Jahr lag sie noch bei 60.000 Euro. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent beträgt der Zuschuss jetzt also höchstens 21.000 Euro. Der Emissionsminderungszuschlag wird jedoch zusätzlich gewährt.

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Für die Beantragung der Zuschüsse für den Heizungstausch ist die Unterstützung eines Energieexperten nicht notwendig, nur die Mitwirkung des Fachbetriebs, der die Heizung einbaut. Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online, rät trotzdem dazu, einen Experten einzuschalten, um den Einbau einer zu groß dimensionierten Heizung zu vermeiden.

„Es empfiehlt sich, zuerst den Energieverbrauch zu senken und dann das Heizsystem auszutauschen. Deshalb beginnt man die energetische Sanierung häufig mit der Gebäudehülle, also der Dämmung von Fassade und Dach und dem Austausch der Fenster.“

Ausweitung im Laufe des Jahres

Zusätzlich können Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, seit Dienstag einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen - in der Regel bei der Hausbank.

Im Laufe des Jahres wird die Förderung schrittweise ausgeweitet, unter anderem auf Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern sowie Vermieter von Einfamilienhäusern. Diejenigen, die derzeit noch keine Anträge stellen können, können mit dem Projekt bereits starten. Wird mit dem Vorhaben bis zum 31. August begonnen, kann der Antrag bis zum 30. November nachgeholt werden.

Zuschüsse gibt es, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro an Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten für neue klimafreundlichere Heizungen bereit.

Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden

Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.

Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen. (dpa)

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