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Hamburg

Bundesgerichtshof kassiert Urteil: Neuer Prozess um Messerstich

ARCHIV - 05.12.2023, Hamburg: Matthias Steinmann (3.v.l), Vorsitzender Richter am Landgericht, schaut auf den Angeklagten (vorne, l) zu Beginn des Prozesstages im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. Weil er einen Mann während eines Streits mit einer Bierdose geschlagen und mit einem Messer in den Rücken gestochen haben soll, muss sich der inzwischen 40-jährige Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. Die Revision der Verteidigung gegen das erstinstanzliche Urteil war erfolgreich. (zu dpa: «Neuer Prozess um Messerstich in Hamburger Park») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 05.12.2023, Hamburg: Matthias Steinmann (3.v.l), Vorsitzender Richter am Landgericht, schaut auf den Angeklagten (vorne, l) zu Beginn des Prozesstages im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. Weil er einen Mann während eines Streits mit einer Bierdose geschlagen und mit einem Messer in den Rücken gestochen haben soll, muss sich der inzwischen 40-jährige Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. Die Revision der Verteidigung gegen das erstinstanzliche Urteil war erfolgreich. (zu dpa: «Neuer Prozess um Messerstich in Hamburger Park») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Christian Charisius/dpa

In einem Hamburger Park geraten zwei Männer aneinander und wenig später hat einer ein Messer im Rücken. Das Landgericht verurteilt den Täter zu sieben Jahren Haft. Nun muss erneut verhandelt werden.

Von dpa Montag, 21.10.2024, 07:00 Uhr

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Hamburg. In einer Neuauflage muss sich das Landgericht Hamburg ab Montag (13.00 Uhr) mit einem beinahe tödlichen Messerstich im Stadtteil Dulsberg befassen. Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte den Angeklagten im Dezember 2023 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil zwei von der Verteidigung benannte Zeugen nicht vernommen wurden.

Während eines Streits in einem Park hatte der 40 Jahre alte Türke im März 2023 einen damals 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen und ihm dann mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der Angeklagte hatte den Messerstich nicht bestritten. Er hatte aber behauptet, er habe in Notwehr gehandelt. Das sah die Kammer in erster Instanz nicht als erwiesen an. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge.

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