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Bundesregierung rüstet BND und Verfassungsschutz auf

Die Reform der Gesetze, die die Befugnisse und Kontrolle der Nachrichtendienste regeln, war schon lange geplant.

Die Reform der Gesetze, die die Befugnisse und Kontrolle der Nachrichtendienste regeln, war schon lange geplant. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im Vergleich zu Geheimdiensten etwa in Großbritannien und Frankreich sind die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste sehr begrenzt. Das soll sich bald ändern.

Von dpa 12.08.2026, 11:30 Uhr
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Berlin. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten. Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht für die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. 

So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen.

Erleichterter Zugriff auf Daten und Kommunikation

Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung. Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen - künftig auch inklusive älterer Inhalte.

Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen künftig noch mehr Fäden beim Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmäßig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages informieren.

Ein „echter Geheimdienst“

Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren - Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt - weisen darauf hin, dass die neuen Befugnisse eine große Änderung darstellen. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europäischer Dienste erreichen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt bei mehreren Gelegenheiten angekündigt, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken ein „echter Geheimdienst“ werden. 

Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen.

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