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Frauenfeindliche Kommentare im Netz: Razzien im Norden

Seit 2022 läuft das Projekt „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet“.

Seit 2022 läuft das Projekt „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet“. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Sexualisierte Verleumdungen oder die Befürwortung von Vergewaltigungen - solche frauenfeindlichen Postings im Internet sind strafbar. Bei mehr als 80 Verfassern rückten jetzt die Ermittler an.

Von dpa 07.03.2024, 11:30 Uhr
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Hamburg/Frankfurt. Mit Durchsuchungen in elf Bundesländern sind die Behörden gegen Verfasser von strafrechtlich relevanten, frauenfeindlichen Postings im Internet vorgegangen. Im Rahmen eines Aktionstages fänden seit 6 Uhr morgens die Durchsuchungen sowie Vernehmungen von insgesamt 45 Beschuldigten statt, teilte das Bundeskriminalamt mit.

Hinzu kämen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen bereits im Vorfeld Verfahren bearbeitet worden seien. Beteiligt sind die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.

Betroffen von den Maßnahmen sind nach Angaben des BKA Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar

Der Aktionstag gehöre zu dem seit 2022 laufenden Projekt „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet“. Damit würden Umfang, Strafbarkeit sowie die Relevanz für den Staatsschutz solcher Postings erhoben und auch potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus geprüft. Auf dieser Grundlage würden auch Ermittlungsverfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet, hieß es.

Das BKA hat dafür gezielt nach solchen Beiträgen mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht, es folgte eine strafrechtliche Vorbewertung durch die ZIT. Nach der Ermittlung der mutmaßlichen Urheber seien sie an die jeweiligen Staatsanwaltschaften in den Ländern weitergeleitet worden, um über mögliche Ermittlungsverfahren zu entscheiden.

Grundlage für die Initiative sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, in dem bestätigt worden sei, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können (Az. 1 RVs 77/20). Zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Frauenfeindlichkeit im Netz, die ZIT und BKA festgestellt haben, gehörten Postings, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zum Versenden von Nacktfotos aufgefordert wurden. Auch entdeckten die Behörden Postings, in denen Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung befürwortet oder sogar Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.

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