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Leichenfund in Pasewalk: Es ist die vermisste 18-Jährige

Wie die Polizei mitteilte, fanden Beamte die Leiche des vermissten Mädchens in einer Gartenanlage.

Wie die Polizei mitteilte, fanden Beamte die Leiche des vermissten Mädchens in einer Gartenanlage. Foto: Stefan Sauer/dpa

Eine junge Frau wird am Mittwochabend als vermisst gemeldet. 24 Stunden später ist klar: Die 18-Jährige ist tot. Die Polizei hat einen schrecklichen Verdacht.

Von dpa Freitag, 08.12.2023, 16:35 Uhr

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Pasewalk. Grausiger Fund in einer Gartenanlage - ein 18-jähriges Mädchen ist in Pasewalk im Osten Mecklenburg-Vorpommerns tot aufgefunden worden. Aufgrund der schweren Verletzungen gehen die Ermittler von einem Gewaltdelikt aus, zwei Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen. Gegen den 20-jährigen Mann und die 19-jährige Frau werde wegen Totschlags ermittelt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bereite den Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen die Beschuldigten vor.

Die 18-Jährige war seit Mittwochabend vermisst und am Donnerstagabend von der Polizei in einer Gartenanlage in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) im Freien gefunden worden. Ein Suchhund der Rettungshundestaffel des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Ostvorpommern Greifswald spürte die tote Frau auf.

„Massive und stumpfe Gewalteinwirkung“

Der Leichnam wies Verletzungen am Oberkörper auf, die auf eine „massive und stumpfe Gewalteinwirkung“ schließen lassen, wie die Polizei weiter mitteilte. Die 18-Jährige sollte noch am Freitag in der Gerichtsmedizin Greifswald obduziert werden.

Nach Medien-Informationen soll die Frau in einer nahe gelegenen Wohngruppe für Menschen mit Behinderung gelebt und auch selbst eine geistige Behinderung gehabt haben. Das wollten weder Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigen. Seit dem Verschwinden hatten Ermittler im Umfeld nach der 18-Jährigen gesucht.

Die Polizei richtete eine mehrköpfige Ermittlungsgruppe ein und sperrte den Fundort für die Spurensicherung ab. Die Ermittlungsbehörden betonten, weitere Angaben zu einzelnen Ermittlungsergebnissen seien angesichts des Alters der Tatbeteiligten, bei denen es sich ausnahmslos um Heranwachsende handele, als auch im Hinblick auf die gerade aufgenommenen Ermittlungen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.