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Notabriss Holstenstraße

Nachbarn dürfen zurück – Balkone und Hof bleiben gesperrt

Die Nachbarn des vom Teilabriss betroffenen Hauses in Hamburg-Altona können wieder zurück in ihre Wohnungen. (Archivbild)

Die Nachbarn des vom Teilabriss betroffenen Hauses in Hamburg-Altona können wieder zurück in ihre Wohnungen. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Nach Wochen voller Sorgen können Nachbarn des teilweise abgerissenen Hauses in Altona endlich zurück in ihre Wohnungen – doch Balkone und Hinterhof bleiben tabu. Wie geht es jetzt weiter?

Von dpa 28.08.2026, 17:15 Uhr
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Hamburg. Die Nachbarn des wegen akuter Einsturzgefahr teilweise abgerissenen Wohnhauses in Hamburg-Altona können nach mehreren Wochen der Ungewissheit wieder in ihre Wohnungen. Das Bezirksamt hat die Nutzungsuntersagung nach eigenen Angaben aufgehoben. Damit können die Bewohnerinnen und Bewohner der Holstenstraße 199 sowie 191/193 wieder zurückkehren. Aus Sicherheitsgründen gelte jedoch weiterhin eine Nutzungsuntersagung für Balkone, Terrassen und den Hinterhof. 

Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen

„Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen am teilabgerissenen Gebäude wurden erfolgreich durchgeführt und sind nun abgeschlossen“, sagte Bezirksamtsleiter Sebastian Kloth. Damit sei die Standsicherheit der Nebengebäude wieder gewährleistet. „Gleichzeitig erwarten wir vom Eigentümer weiterhin, seiner Verantwortung bezüglich weiterer Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen, nachzukommen.“ Dazu zähle etwa die zusätzliche Absicherung der Hauseingänge.

Das Haus wurde zum Teil abgerissen. (Archivbild)

Das Haus wurde zum Teil abgerissen. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Für die Mieterinnen und Mieter der vom Abbruch betroffenen Holstenstraße 195/197 war bereits vor rund zehn Tagen eine Lösung gefunden worden. Der Altonaer Spar- und Bauverein eG (altoba) stellt der gesamten Hausgemeinschaft für bis zu zwei Jahre ein leerstehendes Gebäude in der weniger als einen Kilometer entfernten Chemnitzstraße zur Verfügung. 

Eigentlich soll auch dieses Haus wegen Neubauplanungen abgerissen werden. Erste Mieterinnen und Mieter könnten bereits im September einziehen. Zuletzt gab es dort allerdings noch Probleme mit Bleileitungen. 

Gebäude wegen erheblicher Mängel evakuiert

Die Mieterinnen und Mieter mussten ihr Haus am 23. Juli wegen erheblicher Mängel umgehend verlassen und durften auch nicht zurückkehren. Gleiches galt für die Bewohner des Hauses mit der Nummer 199, zwei Wochen später dann auch für jene der Nummern 191/193. An tragenden Teilen des 1894 erbauten Gebäudes in der Holstenstraße 195/197 waren massive Risse entdeckt worden. 

Am 11. August wurde mit den Abrissarbeiten beim rückwärtigen Anbau begonnen. Die Bewohner verloren dabei auch einen Teil ihrer dort gelagerten Habseligkeiten. Lediglich einzelne Gegenstände konnten später aus dem Bauschutt geborgen werden.

Die Hausgemeinschaft kann für bis zu zwei Jahre in ein Ersatzhaus ziehen. (Archivbild)

Die Hausgemeinschaft kann für bis zu zwei Jahre in ein Ersatzhaus ziehen. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

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