Rabattregeln im Supermarkt verschärft – Verwirrung um Edeka-Schild

Zuletzt gab es beim Discounter Lidl Ärger um in der Werbung beworbene Preise. Diese waren nur für App-Nutzer ausgezeichnet. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Eine Klage hat Folgen für Lidl-Kunden. Dort beim Discounter gilt auch eine neue Regel an der Kasse. Das ändert sich gerade in den Supermärkten - der Überblick.
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Landkreis. Das Einkaufen im Supermarkt könnte aus Sicht von Rewe-Chef Lionel Souque in ein paar Jahren anders sein als heute. „Die Kunden werden immer ungeduldiger, Zeit ist immer wichtiger. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Menschen sich weiterhin in lange Warteschlangen stellen“, sagte Souque im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.
Der Bezahlvorgang werde sich ändern. Selbstbedienungskassen oder Formate wie „Pick & Go“, bei denen Kunden den Markt nach dem Einkaufen schnell verlassen und automatisch per App bezahlen können, werden laut Souque wichtiger. „Aber wir werden die Menschen zu nichts zwingen. Es wird auch in 10 oder 20 Jahren noch klassische Kassen mit Kassiererin geben.“
Beim Sortiment der Supermärkte erwartet er ebenfalls Veränderungen. „Die Kunden interessieren sich immer mehr für gesunde Lebensmittel.“ Es werde in Zukunft mehr frische Artikel in den Läden geben wie Obst und Gemüse sowie neue Produkte wie Protein- oder Kakao-Alternativen. Dinge wie Waschmittel oder Getränkekisten hingegen würden die Leute künftig nicht mehr unbedingt im Supermarkt kaufen, sondern eher nach Hause bestellen.

Rewe-Chef Lionel Souque. Foto: Thomas Banneyer/dpa
Supermarkt: Kunden reagieren auf gestiegene Preise
Die Preisorientierung der Kunden ist Souque zufolge weiter gestiegen. Die Verunsicherung sei trotz nachlassender Inflation zuletzt immer noch spürbar gewesen. Er rechnet daher damit, dass die Bedeutung von Sonderangeboten und Eigenmarken zunimmt.
„Viele große Lebensmittelhersteller haben in den vergangenen Jahren ihre Preise erhöht und anschließend viel Umsatz verloren“, sagte der Unternehmenschef. Viele Menschen seien auf Eigenmarken gewechselt und hätten Markenprodukte häufiger nur im Angebot gekauft. Hersteller seien deshalb vorsichtiger geworden mit Preiserhöhungen.
Mit dem Geschäft ist der Rewe-Chef zufrieden. „2024 war ein gutes Jahr für uns.“ Die Rewe-Gruppe, zu der neben den gleichnamigen Supermärkten unter anderem auch der Discounter Penny gehört, steigerte ihren Umsatz im In- und Ausland nach eigenen Angaben um 4,6 Prozent auf 96 Milliarden Euro. Im Lebensmittelhandel in Deutschland waren es 41,6 Milliarden Euro (+3,2 Prozent).

Der zur Rewe-Gruppe gehörende Reiseveranstalter Dertour profitiert von der Reiselust der Menschen in Deutschland. Foto: Clara Margais/dpa
Besonders kräftig zulegen konnte die eigene Reisesparte Dertour. Die Umsätze stiegen um knapp 22 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro.
Supermärkte holen sich Marktanteile von Discountern zurück
Steigern konnte der Handelsriese zuletzt auch seinen Gewinn, der um gut ein Drittel auf eine Milliarde Euro gestiegen ist. Dies gehe unter anderem auf eine Steuerrückerstattung zurück, hieß es. Im Jahresüberschuss sind selbstständige Rewe-Händler und Beteiligungsunternehmen nicht berücksichtigt.
Vollsortimenter wie Rewe und Edeka haben 2024 Marktanteile gewonnen, wie Zahlen des Marktforschers NIQ zeigen. Die Supermarktketten konnten ihre Umsätze demnach stärker steigern als Discounter wie Aldi und Lidl. Die hatten allerdings in den beiden Jahren zuvor größere Zuwächse verzeichnet.
Rabattregeln verschärft - Rewe erhöht Hürden in der App
Nutzer der Bonusprogramme der Supermarktkette Rewe und des Discounters Penny müssen fortan mehr einkaufen, um sich Extra-Rabatte zu sichern. Die Hürden wurden deutlich heraufgesetzt.
Kunden erhalten über die Apps der Handelsketten einen Rabatt-Coupon, wenn sie innerhalb eines Monats auf einen bestimmten Einkaufswert kommen. Statt wie bisher 50 müssen sie künftig 100 Euro ausgeben, um einen 3-Prozent-Coupon für den Folgemonat freizuschalten. Die Hürde für einen 5-Prozent-Rabatt ist von 150 auf 250 Euro gestiegen, die für 10 Prozent von 400 auf 500 Euro. In der Penny-App wurden die Schwellenwerte ebenfalls erhöht. Zuvor hatte der „Supermarktblog“ darüber berichtet.

Nutzer der Bonusprogramme der Supermarktkette Rewe und des Discounters Penny müssen fortan mehr einkaufen, um sich Extra-Rabatte zu sichern. Foto: Georg Hilgemann/dpa
Die Rewe-Gruppe verteidigte das Vorgehen. „Von Beginn an haben wir deutlich gemacht, dass Rewe Bonus kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert wird“, sagte ein Sprecher. Dazu gehörten neue Funktionen und veränderte Vorteilsmechanismen. So könnten Nutzer seit März wöchentlich zwischen vier Wunsch-Coupons wählen und beim Kauf aller Produkte der entsprechenden Marke weiteres Guthaben sammeln. Auch bei Penny gibt es nach Unternehmensangaben neue Coupons mit einem Mehrwert.
Die Rewe-Gruppe war zu Jahreswechsel aus dem Bonusprogramm Payback ausgestiegen und hatte für die Supermarktkette Rewe und die Discounter-Tochter Penny eigene Vorteilsprogramme aufgesetzt. In den Apps erhalten Kunden zusätzliche Rabatte und Vorteile, wenn sie sich registrieren. Auch andere Lebensmittelhändler bieten so etwas an.
Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben
In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben - und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. „Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur mit.
Lidl: App-Preise sorgten für Verwirrung
Auslöser des Streits waren demnach „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“, die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.
Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.
Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, teilte mit: „Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich. Darüber hinaus wollte sie sich nicht zu dem Verfahren äußern.
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In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was Käufer wollen. Sie können so auch besser auf individuelle Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.
Neue Kassen-Regel bei Lidl
Beim Lebensmittel-Discounter Lidl ist eine wichtige Änderung an der Kasse in Kraft getreten, von der viele Kunden profitieren können. Seit dieser Woche gilt in allen rund 3250 Filialen von Lidl in Deutschland eine neue Regel zur Bargeldauszahlung. Kunden können dann bereits ab einem Einkaufswert von nur 99 Cent an der Kasse Bargeld abheben – bisher lag die Grenze bei fünf Euro. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet.
Mit dieser Änderung folgt Lidl dem wachsenden Trend, alltägliche Bankgeschäfte direkt mit dem Einkauf zu verbinden. Der Ablauf bleibt dabei für die Lidl-Kundschaft gewohnt einfach: Einkauf aufs Band legen, gewünschten Auszahlungsbetrag bis zu 200 Euro nennen, Karte zücken – fertig. Neu ist zudem, dass nun auch Kredit- und Debitkarten von Visa und Mastercard akzeptiert werden. Zuvor war dies nur mit der Girocard möglich.
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Kunden sollten wissen: Kein Anspruch auf Bargeld
Allerdings haben Lidl-Kunden keinen Anspruch auf die Bargeldauszahlung. Die Auszahlung erfolgt freiwillig durch den Händler. Wie die Stiftung Warentest Finanzen betont, kann das Kassenpersonal die Auszahlung verweigern, wenn nicht genügend Bargeld vorhanden ist – insbesondere morgens, wenn nach Ladenöffnung nicht so viel Geld in der Kasse ist. Wer sichergehen will, sollte deshalb besser am Abend Bargeld abheben.
Mit dem Schritt will Lidl offenbar gegenüber der Konkurrenz aufholen: Bei Drogeriemärkten wie dm, bei Rewe oder Penny ist die Bargeldauszahlung teilweise sogar ohne Einkauf möglich. Einige Anbieter wie Obi oder Denns Biomarkt verlangen hingegen höhere Mindesteinkaufswerte von bis zu 20 Euro.
Aldi-Urteil: Nicht mehr ohne den 30-Tage-Bestpreis
Discounter müssen bei ihrer Werbung mit Preissenkungen für mehr Transparenz sorgen. Das hat zumindest das Landgericht in Düsseldorf in einem Streit zwischen Aldi Süd und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte (Az.: 38 O 284/24). Zuvor hatte die „Lebensmittelzeitung“ berichtet.
So reiche es nicht aus, wenn Aldi mit durchgestrichener „Unverbindlicher Preisempfehlung“ (UVP) und einer prozentualen Preissenkung werbe, ohne den 30-Tage-Bestpreis anzugeben, also den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage. Damit hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrer Klage durchgesetzt.
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Kampf gegen Mondpreise
Unter anderem für Chips hatte der Discounter mit scheinbar üppigen prozentualen Preissenkungen geworben. Die seit 2022 geltende Preisangabenverordnung sieht aber vor, dass dabei der günstigste Preis der letzten 30 Tage ebenfalls genannt werden muss.
Damit soll Mondpreisen, also überhöhten UVP-Preisangaben und Preiserhöhungen kurz vor der Preissenkung, ein Riegel vorgeschoben werden. Nach Angaben der Zeitung vertrat Aldi die Ansicht, eine bloße UVP-Gegenüberstellung sei ohne Angabe des 30-Tage-Bestpreises weiterhin zulässig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Aldi kann Berufung einlegen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
Schild vor Edeka-Filiale verwirrt Kunden
Auf einem Edeka-Parkplatz hat ein ungewöhnliches Hinweisschild für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Der Markt bittet seine Kunden: „Bitte Einkaufstaschen im Auto lassen“. Ein Reddit-Nutzer postete ein Foto davon – und löste damit eine regelrechte Kommentarwelle aus. Innerhalb von nur vier Tagen sammelten sich unter dem Beitrag mehr als 1000 Kommentare. Der Ort des Edeka-Marktes wird nicht benannt.

Ohne Einkaufstasche durch den Edeka-Markt? Darum gab es jetzt Wirbel im Internet. Foto: Hoppe/dpa
Im Gegensatz zu temporären Schildern scheint es sich hier um einen dauerhaften Hinweis zu handeln. Die Bitte wirft Fragen auf: Ist sie Teil eines neuen Sicherheitskonzepts? Oder will man Diebstählen vorbeugen? Der Fotograf kommentiert laut hna.de das Offensichtliche: „Warum darf ich keine Einkaufstasche zum Einkaufen mitnehmen?“ Die Community lieferte zahlreiche Theorien – von Missverständnissen bis hin zu Vermutungen über versteckte Kameraüberwachung.
„Eine Bitte ist kein Verbot“
Besonders ein Kommentar stach aus der Diskussion hervor und erhielt die meisten Likes: „Eine Bitte ist kein Verbot.“ Und tatsächlich: Edeka spricht keine Sanktionen aus, sondern formuliert den Hinweis bewusst als höfliche Aufforderung. Strafen oder Hausverbote müssen Kunden also nicht befürchten. Die Kommunikation auf dem Schild bleibt jedoch unklar – und sorgt genau deshalb für Aufregung. (dm/fh/dpa)