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Gastronomie

Toilettengang kostet extra? Hier darf das nicht sein

Gastronomen dürfen Nicht-Gästen die Toilettennutzung gegen eine Gebühr erlauben, Gäste hingegen nutzen sie kostenfrei.

Gastronomen dürfen Nicht-Gästen die Toilettennutzung gegen eine Gebühr erlauben, Gäste hingegen nutzen sie kostenfrei. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

50 oder 70 Cent für die Nutzung der Toilette - jeder kennt‘s. Doch nicht in allen Fällen ist das zulässig. Was gilt.

Von Christoph Jänsch Sonntag, 08.03.2026, 07:55 Uhr

„Keine öffentliche Toilette - Toilettengebühr 50 Cent, Gäste frei!“ Einen solchen Hinweis hat wohl jeder und jede schon mal in einer Gaststätte oder Kneipe gelesen. Und diese Regelung ist laut Claudia Both von der Verbraucherzentrale in dieser Form auch vom Gesetz gedeckt.

Denn Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung lediglich dazu verpflichtet, ihren Gästen die Toilettennutzung kostenfrei zu ermöglichen. „Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden“, so die Verbraucherschützerin.

Gäste abkassieren? Das geht nicht

Wer auch unter seinen Gästen für die Notdurft abkassieren möchte, verstößt gegen die Gaststättenverordnung. Das musste nun auch ein Veranstaltungsunternehmen erfahren, gegen das die Verbraucherzentrale Berlin erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte. Es hatte bei seinen Gästen je Toilettengang einen Euro abkassiert - oder alternativ eine Flatrate für fünf Euro angeboten. Das Kammergericht Berlin (Az. 5 UKl 15/25) untersagte es dem Unternehmen nun, aus der Not seiner Gäste Profit zu schlagen.

Claudia Boths Rat lautet daher: „Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen.“ (dpa/tmn)

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Ilse Berdien
08.03.202610:20 Uhr

In jedem Restaurant an der Autobahn muss ich auch als Gast meinen Toilettengang bezahlen. Frage mich warum dürfen die das ?

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