Union attackiert Klingbeils Steuerpläne
Bei der Einkommensteuer soll sich einiges ändern. (Illustration) Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Finanzminister Klingbeil bringt die geplante Reform der Einkommensteuer auf den Weg. Entlastungen: 10 Milliarden Euro. Doch manche vermissen etwas.
Berlin. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die in der Koalition vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran - doch erntet damit harsche Kritik aus der Union. Der SPD-Chef breche sein Wort, von den versprochenen Entlastungen bleibe nicht viel übrig, kritisierten am Wochenende mehrere Politiker von CDU und CSU. Worum sie entrüstet sind - und was an der Kritik dran ist:
Wie viel Steuern sparen die Bürger?
Union und SPD hatten vereinbart, dass die Einkommensteuer gesenkt wird - durch einen höheren Grundfreibetrag (dem Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss), mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und ein späteres Einsetzen des Spitzensteuersatzes. „Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärten sie gemeinsam. Voll wirken solle die Reform ab 2028.

Das Finanzministerium treibt die von Union und SPD vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran. (Symbolbild) Foto: Robert Michael/dpa
Klingbeils Finanzministerium hat das nun in einen ersten Gesetzentwurf gegossen. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Bürger 2027 in einem ersten Schritt um rund drei Milliarden entlastet werden, 2028 sollen weitere rund sieben Milliarden folgen.
Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht sich getäuscht: Die Entlastung falle im kommenden Jahr deutlich geringer aus als versprochen. „Klingbeil bricht sein Wort, von der ohnehin dürftigen Zehn-Milliarden-Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
Im Finanzministerium entgegnete man sofort, die Koalitionsvereinbarung werde genau eingehalten: „Die Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro betragen.“
Was ist mit der kalten Progression?
Derzeit nicht geplant ist ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen - obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. In Klingbeils Entwurf ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der für die Bewertung maßgebliche Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.
Auch die Steuerexpertin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, zeigte sich enttäuscht. „Wenn nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird, ist das eine Steuererhöhung durch die Hintertür und Umverteilung nach oben“, kritisierte sie. Nötig seien gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit geringen Einkommen - und dafür eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge.
Müssen Vereine bald höhere Steuern zahlen?
Kritik gibt es auch an Klingbeils Plänen, von bestimmten Vereinen künftig höhere Steuern zu verlangen. Er will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Betroffen wären vor allem Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, etwa Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen oder Profisportvereine.
Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. (Archivbild) Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisierte in der „Bild am Sonntag“ trotzdem: „Wer Steuerfreibeträge für Vereine senken will, setzt an der falschen Stelle an und trifft diejenigen, die oft keine finanziellen Rücklagen haben beziehungsweise diese wieder für den Dienst an der Allgemeinheit einsetzen.“ Die Bundesregierung wolle freiwilliges Engagement stärken - zusätzliche Steuerbelastungen wären dabei das falsche Signal.
Das bayerische Finanzministerium äußerte die Sorge, dass auch kleinere Vereine betroffen sein könnten - etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings: Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 Euro brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei.