Bauarbeiter im Kreis Stade brauchen sich im Winter nicht um Job sorgen

Auch wenn es für den Bau zu frostig wird: Die Jobs und der Lohn laufen weiter - dank dem neuen Saison-Kurzarbeitergeld. Foto: IGBau/ Tobias Seifert
Wenn auf den Baustellen im Winter nichts mehr geht, braucht sich keiner der 3130 Bauarbeiter im Kreis Stade Sorgen um seinen Job zu machen. So funktioniert es.
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Landkreis. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. - keiner muss seinen Job an den Winter-Nagel hängen“, sagt Achim Bartels von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter, denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug, das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Winter-Brücke für 189 Betriebe im Kreis Stade
Die IG BAU spricht von einer Winter-Brücke, die möglichst viele der 189 Baubetriebe im Landkreis Stade nutzen sollten. „Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden, Fachkräfte bleiben in der Branche“, sagt Bartels. Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren. Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit könne jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren.
Für Bartels ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei.“ Es gebe keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen. Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen.“
Das Saison-Kurzarbeitergeld sei ein Auffangnetz bei schlechter Witterung, könne aber nicht beliebig genutzt werden. „Bevor Unternehmen im Kreis Stade auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können - Aufgaben, die drinnen zu machen sind“, sagt Bartels. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen.Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.
Gewerkschaft will ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld
Im Zeichen des Klimawandels könnte es sein, dass die Winter-Brücke in Zukunft vielleicht nicht mehr so häufig fällig wird. Steigen die Temperaturen im Sommer aber stark an, müssen die Beschäftigten trotzdem auf die Baustelle. Um sie besser vor der Hitze zu schützen, fordert die IG BAU künftig ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld.
„Durch den menschengemachten Klimawandel haben wir mittlerweile im Sommer lang anhaltende Hitzephasen, über das ganze Jahr verteilt Starkregen wie kürzlich im Voralpenland oder auch heftige Stürme, nicht nur im Herbst. Es ist unsere Pflicht, die Beschäftigten davor zu schützen“, sagt Carsten Burckhardt vom IG BAU-Bundesvorstand. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hält das Klima-Kurzarbeitergeld im Kern für eine gute Idee, weist aber darauf hin, dass die Finanzierung beim Saison-Kurzarbeitergeld auch nur geklappt hat, weil die Wirtschaft und die Arbeitnehmerschaft die Kosten mit dem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung tragen.