Zähl Pixel
Familie

Änderungen beim Elterngeld in Kraft

Für Geburten seit dem 1. April gelten geänderte Einkommensgrenzen.

Für Geburten seit dem 1. April gelten geänderte Einkommensgrenzen. Foto: Marco Rauch/dpa

Beim Thema Elterngeld gibt es einige Neuerungen. Diese treten heute in Kraft.

Von dpa Montag, 01.04.2024, 00:15 Uhr

Berlin. Beim Elterngeld sind heute Änderungen in Kraft getreten. Für Geburten seit dem 1. April gelten geänderte Einkommensgrenzen. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Bislang war der Anspruch deutlich großzügiger gefasst: Kein Elterngeld erhielten bisher nur Paare ab einer Einkommens-Obergrenze von 300.000 Euro.

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also niedriger als das Brutto-Einkommen. Weitere Neuerung: Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Schwarz-Rot vor einem Schicksalsjahr

Fünf Wahlen und große Reformen: Das Jahr 2026 hat das Potenzial, die Koalition kräftig durchzuschütteln und die Republik zu verändern. Fallen die großen Reformprojekte dem Dauerwahlkampf zum Opfer?

Ministerin Reiche: Deutschland muss mehr arbeiten

Unionsfraktionschef Spahn sieht mehr Wirtschaftswachstum als „Schicksalsfrage dieses Landes“. Die zuständige Ministerin und CDU-Parteifreundin hat schon mal Ideen, wie das erreicht werden könnte.