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Landtagswahlen

AfD warnt vor Trickserei bei der Briefwahl - Worum geht es?

Jeder Bürger kann auf Antrag auch per Brief abstimmen bei der Landtagswahl.

Jeder Bürger kann auf Antrag auch per Brief abstimmen bei der Landtagswahl. Foto: Matthias Bein/dpa

Seit Jahrzehnten können die Bürger hierzulande auch per Brief abstimmen. Die AfD fordert nun, die Briefwahl abzuschaffen, und äußert Zweifel an deren Sicherheit. Was man dazu wissen muss.

Von Torsten Holtz, dpa 24.08.2026, 15:05 Uhr
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Magdeburg. Wichtige Wahlen werden frisiert und verfälscht – dieser Vorwurf kommt von Donald Trump quasi in Dauerschleife. Besonders die Briefwahl hält der US-Präsident für leicht manipulierbar. Nun sät hierzulande auch die AfD solche Zweifel – kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wo die dort vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei laut Umfragen klar stärkste Kraft werden dürfte. 

AfD-Co-Chef Tino Chrupalla sagte am Wochenende, er kenne aus Gesprächen mit Pflegern und Angehörigen Fälle in Pflegeheimen, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“ bei der Briefwahl. Für die AfD sei klar, dass die Briefwahl abgeschafft gehöre, sagte er in der ARD. 

Warum will die AfD die Briefwahl abschaffen?

Die Partei rügt vor allem, die Briefwahl sei manipulierbar und fehleranfällig. Ihr Spitzenkandidat für die Wahl am 6. September in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nahm vergangene Woche ebenfalls konkret die Pflegeheime ins Visier. An die Angestellten dort und die Angehörigen alter Menschen appellierte er, „genau hinzuschauen“, dass Bewohnern nicht die „Hand gelenkt“ werde. Es solle nichts aus einer „gewissen linken oder grünen Ecke“ vorgegeben werden, sagte er auf X – schob aber ungefragt nach: „Belegen kann man das nicht. Aber wir alle wissen, wie das oftmals läuft.“

Der BIVA-Pflegeschutzbund wies die Mutmaßung empört zurück. Dazu lägen keine Hinweise vor. „Wir haben auch keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen.“ 

Sachsen-Anhalts Landeswahlleiterin Christa Dieckmann erklärte, solche allgemeinen Vorwürfe, die nicht neu seien, weise sie ausdrücklich zurück. „Die Briefwahl ist verfassungsrechtlich abgesichert, rechtlich umfassend geregelt und organisatorisch durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen geschützt.“

Chrupalla kritisierte auch die Aufbewahrung von Briefwahlunterlagen in Rathäusern, wo teilweise nur der Bürgermeister selbst den Schlüssel habe. „Dass die nicht beobachtet werden!“, wunderte er sich. „Dass keine Kameras, wo die Briefwahlunterlagen aufbewahrt werden, angebracht werden.“

Zum Thema Briefwahl stellte die AfD im Bundestag im Februar auch eine 44 Seiten lange Anfrage an die Bundesregierung. Darin werden als Risiko auch Pannen der Behörden angeführt aus Wahlkreisen, wo Briefwahlunterlagen versehentlich mehrfach an Wähler verschickt wurden. 

Zum Thema macht die Partei in der Anfrage aber auch, dass sie bei Briefwählern meist schwächer abschneide – und dies ist tatsächlich so. So schreibt die Bundeswahlleiterin in ihrer Auswertung der Bundestagswahl 2025, dass die Neigung der Wähler einzelner Parteien, per Brief abzustimmen, „durchaus unterschiedlich“ sei: „Den höchsten Briefwahlanteil weist mit 57,4 Prozent die CSU auf, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent.“ Fraglich sind aber die Gründe: Wahlrechtsexperten wittern keinen Schmu, sondern mutmaßen, dass viele AfD-Wähler – dem Beispiel der AfD-Spitze folgend – eine Briefwahl meiden.

Wäre die Abschaffung der Briefwahl rechtlich überhaupt möglich?

Eine komplette Abschaffung der Briefwahl wäre wahrscheinlich verfassungswidrig. Die Möglichkeit der Briefwahl gibt es schon seit den 50er Jahren. Ziel ist es, eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen – Juristen sprechen hier vom angestrebten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Der ursprüngliche Gedanke: Auch wer krank, gebrechlich oder etwa von Berufs wegen verhindert ist, soll ohne große Hürden abstimmen können. 

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Briefwahl bestätigt – allerdings dürfen dabei aus Sicht der Richter andere, wichtige Grundsätze nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden oder gar leer laufen. Damit ist vor allem gemeint, dass jede Wahl hierzulande frei von äußerer Einflussnahme, geheim sowie öffentlich sein muss. 

In einem Beschluss von 2013 benennt das Gericht auch die Probleme: „Bei der Briefwahl ist die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen. Auch ist die Integrität der Wahl nicht gleichermaßen gewährleistet wie bei der Urnenwahl im Wahllokal.“ Die Nachteile seien aber bis zu einem gewissen Grad akzeptabel, weil mit der Briefwahl eine hohe Wahlbeteiligung erreicht werden könne.

Anders als früher muss schon seit fast 20 Jahren keiner mehr konkrete Gründe angeben und diese „glaubhaft machen“, wenn er Briefwahl beantragt. Die Änderung begründete der Gesetzgeber damals mit der zunehmenden Mobilität der Gesellschaft und der verstärkten individuellen Lebensgestaltung – die Karlsruher Richter werteten das als „nachvollziehbare Erwägungen“. Die frühere, strenge Regelung hatte sich laut Gesetzgeber auch „als praktisch nutzlos“ erwiesen, weil nicht mal stichprobenartige Prüfungen möglich waren.

Gab es schon mal Manipulationen?

Wahlfälschungen gab und gibt es immer wieder, wenn auch selten. Aufgedeckt werden sie zumeist auf kommunaler Ebene, weil hier der Aufwand deutlich geringer ist. Denn um das Zweitstimmenergebnis einer Landtagswahl zu verändern, müssen in der Regel Tausende Stimmen verschoben werden. 

Zwei aktuelle Fälle: In Bayern räumte ein damaliger CSU-Politiker ein, bei der Kommunalwahl im März Wahlunterlagen manipuliert zu haben. Er muss sich ab November vor Gericht verantworten.

Und im brandenburgischen Strausberg wurde die Bürgermeisterwahl von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) für ungültig erklärt; somit wird es zu einer Neuwahl kommen. Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), hatte es im Februar für auffällig gehalten, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück fand. Mehr als 4.000 Wahlbriefe wurden nach seinen Angaben versandt, nur 2.835 gelangten zurück zur Wahlbehörde. Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe war in einer Postfiliale, die der parteilose Kandidat Patrick Hübner betreibt. Dieser weist den Verdacht der Manipulation zurück.

Wählen immer mehr Bürger per Brief?

Ja. Bei der Bundestagswahl 1957 gab es 4,9 Prozent Briefwähler, der Anteil stieg auf 28,6 Prozent im Jahr 2017. Zur Bundestagswahl 2021 machten vermutlich auch wegen der Corona-Pandemie sogar 47,3 Prozent davon Gebrauch. 2025 schwächte sich dieser Trend ab, da waren es 37 Prozent. 

Laut Bundeswahlleiterin finden sich alle zehn Wahlkreise mit den bundesweit höchsten Anteilen an Briefwählern in Bayern. An der Spitze steht der Wahlkreis Passau mit einem Anteil von 59,7 Prozent. Die zehn Wahlkreise mit den geringsten Anteilen weisen eine Quote zwischen 21,1 und 23,9 Prozent auf. Sieben davon befinden sich in Niedersachsen, zwei in Thüringen und einer in Schleswig-Holstein.

Auch in Sachsen-Anhalt ist der Briefwähler-Anteil gestiegen. Bei der Landtagswahl vor zehn Jahren gaben nur knapp 14 Prozent ihre Stimme per Brief ab, fünf Jahre später bei der Landtagswahl 2021 waren es 29,1 Prozent. Und auch jetzt deutet sich in den großen Städten Magdeburg und Halle ein hoher Anteil von Briefwählern an, wie Anfragen der dpa zeigen. 

Wer darf per Brief wählen, welche Fristen gelten und wie bekomme ich die Unterlagen?

Grundsätzlich dürfen alle Wahlberechtigten per Brief abstimmen. Einen Grund wie Urlaub, Arbeit oder Krankheit muss man nicht angeben.

Man braucht einen Wahlschein, den man bei der Gemeinde oder seiner Stadt beantragt. Praktisch: Schon mit der Wahlbenachrichtigung kommt häufig auch der entsprechende Wahlscheinantrag per Post ins Haus. 

Der Wahlschein für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kann bis spätestens zum 4. September um 15.00 Uhr beantragt werden, dem Freitag vor dem Wahlsonntag. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist das auch noch später möglich. Allerdings muss man auch die Dauer der Postzustellung bedenken: Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang! Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingegangen sein.

Urnen zuhauf: In ihnen werden die Briefwahlstimmen gesammelt.

Urnen zuhauf: In ihnen werden die Briefwahlstimmen gesammelt. Foto: Matthias Bein/dpa

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