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Gesellschaft

Ataman für entspanntere Diskussion über Gendersprache

„Die Vorstellung, dass es mehr Geschlechter als zwei gibt, sollte niemanden in Panik versetzen“, sagt Ferda Ataman.

„Die Vorstellung, dass es mehr Geschlechter als zwei gibt, sollte niemanden in Panik versetzen“, sagt Ferda Ataman. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Beim Thema Gendern wünscht sich die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung mehr Lockerheit. Verbote von Gendersprache etwa in Schulen oder Behörden lehnt Ataman deutlich ab.

Von dpa Freitag, 05.01.2024, 01:20 Uhr

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Berlin. In der Debatte über das Gendern plädiert die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, für mehr Gelassenheit. „Ich würde mir wünschen, dass wir alle etwas gelassener damit umgehen“, sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir leben im 21. Jahrhundert, und die Vorstellung, dass es mehr Geschlechter als zwei gibt, sollte niemanden in Panik versetzen.“

Zugleich plädierte die unabhängige Bundesbeauftragte für mehr Lockerheit im Umgang mit Gendersprache: „Ich finde, man muss sich dabei keinen abbrechen. Man soll sich mit Sprache wohlfühlen.“ Das Ganze sei keine Pflichtübung und kein Wettbewerb. Vielmehr gehe es darum zu zeigen, „dass man ein Bewusstsein dafür hat, dass es nicht nur Männer und Frauen gibt, sondern auch intergeschlechtliche und andere Menschen“. Auch sie selber verwende nicht zu 100 Prozent inklusive Gendersprache.

Verbote in Schulen und Behörden

Ein Verbot von Gendersprache etwa in Schulen oder Behörden, wie es bereits in einigen Bundesländern existiert oder geplant ist, lehnte Ataman ab - und sprach sich zugleich gegen eine Gender-Pflicht aus. Staatlichen Institutionen im 21. Jahrhundert zu verbieten, „mehr Geschlechter als zwei anzusprechen, ist eindeutig ein Rückschritt“. Genauso falsch wie ein Verbot halte sie jedoch einen Zwang für eine gender-inklusive Sprache.

In Hessen ist ein Verbot von Gender-Sonderzeichen an Schulen und in Universitäten geplant, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will das Gendern in Schulen und Behörden des Freistaats verbieten. In anderen Bundesländern wie Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Verbote.

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