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Risse an tragenden Teilen

Einsturzgefahr: Haus in Altona wird teilweise abgerissen

Durch die Baumängel an dem Altbau sind auch zwei Nachbargebäude in Mitleidenschaft gezogen.

Durch die Baumängel an dem Altbau sind auch zwei Nachbargebäude in Mitleidenschaft gezogen. Foto: Marcus Brandt/dpa

Risse im Mauerwerk eines einsturzgefährdeten Altbaus in Hamburg-Altona wirken sich auch auf die Nachbarhäuser aus. Nun steht fest: Ein Teil des Gebäudes muss abgerissen werden.

Von dpa 07.08.2026, 15:55 Uhr
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Hamburg. Nachdem wegen Einsturzgefahr eines Altbaus in Hamburg-Altona bereits zwei Wohnhäuser geräumt werden mussten, haben die Behörden nun für ein weiteres Gebäude eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Betroffen sei das Gebäude in der Holstenstraße 191/193, sagte ein Sprecher des Bezirksamts der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem habe ein Prüfstatiker festgestellt, dass der hintere Teil des einsturzgefährdeten Hauses abgerissen werden müsse. 

Vor zwei Wochen waren an dem Gebäude mit der Hausnummer 195/197 erhebliche Mängel festgestellt worden. Da bei einem Einsturz auch die Standfestigkeit des Nachbargebäudes mit der Hausnummer 199 gefährdet wäre, musste es ebenfalls geräumt werden. 

Der hintere Gebäudeteil muss laut Bezirksamt abgerissen werden.

Der hintere Gebäudeteil muss laut Bezirksamt abgerissen werden. Foto: Marcus Brandt/dpa

Haus kann nicht mehr abgestützt werden

Die an dem einsturzgefährdeten Haus (195/197) bereits vor zwei Wochen festgestellten Risse hätten sich zwischenzeitlich verändert, sagte der Sprecher. Eine erneute Untersuchung durch einen Prüfstatiker ergab, dass aus Sicherheitsgründen nun auch das benachbarte Gebäude 191/193 nicht mehr genutzt werden darf.

Zudem stellte sich heraus, dass der gefährdete Altbau nicht mehr abgestützt werden kann. „Entsprechend soll nun der hintere Gebäudeteil, bei dem die erheblichen Mängel hinsichtlich der Standsicherheit bestehen, abgerissen werden“, sagte der Sprecher. Die Abbrucharbeiten sollen demnach in der kommenden Woche beginnen.

Die Bewohner müssen bis auf weiteres anderswo unterkommen.

Die Bewohner müssen bis auf weiteres anderswo unterkommen. Foto: Marcus Brandt/dpa

Bewohner müssen erst einmal anderswo unterkommen

Für Ersatzwohnraum oder entstehende Mehrkosten ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Einige Bewohner haben inzwischen beim Bezirksamt einen Dringlichkeitsschein beantragt. „Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung wurde bislang von keiner Person benötigt“, sagte der Sprecher.

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