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Gestrandeter Buckelwal hat Wasser in Lungen – Frau versucht hinzuschwimmen

In der Nähe des gestrandeten Buckelwals (rechts) holt die Polizei am Abend eine Schwimmerin aus dem Wasser.

In der Nähe des gestrandeten Buckelwals (rechts) holt die Polizei am Abend eine Schwimmerin aus dem Wasser. Foto: News5/dpa

Der vor Poel gestrandete Buckelwal bleibt in einem gesundheitlich schlechtem Zustand. Das Umweltministerium bespricht das weitere Vorgehen. Und eine Frau versucht, sich dem Tier zu nähern.

Von dpa Montag, 13.04.2026, 18:50 Uhr

Wismar. Dem vor der Ostsee-Insel Poel gestrandeten Wal geht es nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium zusehends schlechter. „Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt“, teilte Umweltminister Till Backhaus (SPD) mit. Dies sei ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt seien. „Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer.“ Bereits vor einigen Tagen war laut Backhaus festgestellt worden, dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte.

Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.

Der kranke und geschwächte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarbucht. Die letzten Rettungsversuche wurden am 1. April aufgrund des Gesundheitszustandes des Tiers eingestellt, um den Wal in Frieden gehen zu lassen, wie der Minister mitteilte.

Demonstration für Walrettung - Polizei schreitet ein

Bei einer Demonstration sind nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums mehrere Teilnehmer in einen Sperrbereich eingedrungen. Polizisten drängten die knapp zehn Menschen zurück, wie ein Ministeriumssprecher sagte.

Rund um die Bucht, in der das sterbende Tier im flachen Wasser liegt, hat die Polizei die Zugänge zum Wasser abgesperrt. An einem dieser Punkte hatten sich am Abend dem Sprecher zufolge rund 50 Demonstranten versammelt.

Bereits mehrfach hätten in den vergangenen Tagen Menschen versucht, zu dem Wal zu gelangen, berichtete der Sprecher. Zuletzt war am Sonntagabend eine Frau im Neoprenanzug von einer Insel-Fähre ins Wasser gesprungen.Die Polizei hat die Schwimmerin aus dem Wasser geholt. Rechtliche Konsequenzen würden geprüft.

Eilverfahren am Vewaltungsgericht

Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag noch offen.

Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt, so eine Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.

Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.

Minister: Keine Pflicht alles zu tun, um Wal zu retten

Backhaus beklagte „wüste Verschwörungstheorien“ im Internet. „In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich“, erklärte er. „Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von Fakenews Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern.“

So sei es nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten. Eine solche Pflicht bestehe nicht. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zwar zum Schutz der Tiere, dies sei aber eine Staatszielbestimmung und begründe keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. „Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.“

Auch sei nicht richtig, dass es ein Verstoß gegen den Tierschutz sei, wenn nichts unternommen werde. Backhaus: „Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft.“ Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachten, seien rechtswidrig.

Steinmeier interessiert sich für gestrandeten Wal

Auch das deutsche Staatsoberhaupt will sich über den gestrandeten Buckelwal informieren. Im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs des Ozeaneums in Stralsund plant Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag einen Austausch mit Experten über den Wal, wie das Bundespräsidialamt mitteilte.

Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von Stralsund aus als 18. Station der Reihe Ortszeit Deutschland, mit der der Bundespräsident Eindrücke abseits der Metropolen sammeln will.

Dazu sind in und um Stralsund Gespräche und Besuche verschiedener Einrichtungen geplant. Zum Abschluss soll Steinmeier am letzten Tag nach einem Rundgang durch das Ozeaneum dort engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Das Ozeaneum ist eines der Museumsstandorte der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind.

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