Panne im Nachbarort: Wahlzettel mit Fehler ausgegeben
Bei den Stimmzetteln für die Gemeindewahl in Hechthausen ist ein Fehler entdeckt worden. Die Wahlleitung hat einen Neudruck veranlasst. Foto: Bayer/dpa
Ein Druck, ein Widerruf und seine Folgen für Bürger und Wahl: Darum musste in Hechthausen ein „Heilungsverfahren“ in Gang gesetzt werden.
Hechthausen. Bei den Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 ist es in Hechthausen zu einem Fehler gekommen. Wie die Samtgemeinde Hemmoor mitteilt, wurden für die Gemeindewahl fehlerhafte Stimmzettel ausgegeben. Betroffen sind auch Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bereits erhalten haben. Sie sollen neue Unterlagen bekommen.
Nach Angaben der Samtgemeinde fehlt auf den Stimmzetteln bei der Bürgervereinigung Hechthausen (BVH) das Feld „Wahlvorschlag Gesamtliste“. Dadurch sei es nicht möglich, Stimmen für die Gesamtliste der Bürgervereinigung abzugeben.
Die Wahlleitung stuft den Fehler als erheblich ein. Wie es in der Pressemitteilung heißt, hätte dieser möglicherweise Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben können. Deshalb habe die Wahlleitung unverzüglich das sogenannte Heilungsverfahren eingeleitet.
Gemeindewahlleiter Holger Struck habe die Bürgervereinigung Hechthausen unmittelbar über den Fehler informiert und einen Neudruck der Stimmzettel veranlasst, teilt die Samtgemeinde weiter mit.
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Briefwähler erhalten neue Unterlagen
Auswirkungen hat die Panne insbesondere auf die bereits angelaufene Briefwahl. Alle Wahlberechtigten aus der Gemeinde Hechthausen, die Briefwahlunterlagen beantragt und bereits erhalten haben, sollen nach Angaben der Verwaltung vollständig neue Unterlagen bekommen. Die Wahlleitung rechnet damit, dass die neu gedruckten Stimmzettel am kommenden Mittwoch (2. September) im Rathaus eintreffen. Anschließend sollen die betroffenen Wahlberechtigten angeschrieben und ihnen sämtliche Briefwahlunterlagen neu ausgestellt werden.
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Struck bedauert laut Mitteilung der Samtgemeinde, dass sich die Briefwahl dadurch um einige Tage verzögert und für die Briefwähler zusätzlicher Aufwand entsteht. Die erneute Zusendung sämtlicher Briefwahlunterlagen sei aus wahlrechtlichen Gründen jedoch unumgänglich. (st)
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