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Innenministerin gegen höheren Cannabis-Grenzwert im Verkehr

Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos.

Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Cannabisbesitz ist für Erwachsene zum Eigenkonsum mit zahlreichen Vorgaben legal geworden. Die Neuerung soll nun auch im Straßenverkehr berücksichtigt werden. Doch daran gibt es Kritik aus Niedersachsen.

Von dpa Samstag, 25.05.2024, 13:00 Uhr

Hannover. Ein geplanter höherer Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr stößt bei Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) auf Kritik. „Die aktuellen Zahlen aus unserer Verkehrsunfallstatistik machen sehr deutlich, dass Alkohol, Drogen und Medikamente nach wie vor viel zu häufig für Unfälle auf unseren Straßen sorgen“, sagte Behrens der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Samstag). Eine Erhöhung des Grenzwertes sei vor diesem Hintergrund indiskutabel, betonte die Ministerin.

Behrens und Verkehrsminister Olaf Lies (beide SPD) befürchten mehr Verkehrsunfälle durch die Teil-Legalisierung von Cannabis. Seit dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum mit zahlreichen Vorgaben und Regeln in Deutschland legal geworden. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

Ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol soll auch bei Cannabis ein Grenzwert kommen. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des Wirkstoffes für Geldbußen oder Punkte in Flensburg. Etabliert hatte sich in der Rechtsprechung bisher ein Wert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC - der berauschende Wirkstoff) je Milliliter Blut, künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen.

Wer dann noch Auto fährt, der riskiert laut der im Entwurf vorgesehenen Änderung des Bußgeldkatalogs in der Regel 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch noch höher ausfallen. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3000 Euro. Über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags beraten, ehe die Abgeordneten darüber abstimmen.

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