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Missbrauchslügen

Jahre unschuldig in Haft – 32-Jährige gesteht Falschaussage

Eine 32-Jährige räumt vor Gericht ein falsches Geständnis ein.

Eine 32-Jährige räumt vor Gericht ein falsches Geständnis ein. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Im Missbrauchskomplex um Josephine R. geht eine Frau nach falschem Geständnis selbst ins Gefängnis. Mit ihren Lügen bringt sie zwei weitere Menschen unschuldig in Haft.

Von dpa 31.08.2026, 13:00 Uhr
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Braunschweig. 684 Tage unschuldig in Haft: Eine Frau aus Salzgitter hat vor Gericht gestanden, mit ihren Lügen ein Paar für mehr als zwei Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht zu haben. Die von ihr geschilderten massiven sexuellen Übergriffe habe es nicht gegeben, ließ sie ihren Anwalt vor dem Amtsgericht Braunschweig erklären. „Was ich über sie gesagt habe, war falsch“, sagte die 32-Jährige den beiden zu Unrecht Verurteilten, die als Nebenkläger im Saal saßen. 

Der Fall ist später als Missbrauchskomplex um Josephine R. bundesweit bekanntgeworden, weil Missbrauchslügen und Fehlurteile seit Jahren die Justiz beschäftigen. Zunächst war die Angeklagte selbst wegen eines falschen Geständnisses zu angeblichem Missbrauch und anderen Gewalttaten an ihrer Ex-Freundin Josephine R. zu sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. 

Vier Jahre Haft nach falschem Geständnis

Sie sei damals emotional abhängig gewesen, sagte sie unter anderem zur Begründung, warum sie sogar selbst ins Gefängnis ging. „Sie war mein Mittelpunkt. Ich hatte Angst, verlassen zu werden, und wollte alles tun, um ihr zu helfen“, sagte sie nun dem Schöffengericht. Die Angeklagte kam nach vier Jahren Haft frei. 

Nach ihrem ersten Prozess rückten aber schwere Missbrauchsvorwürfe des vermeintlichen Opfers Josephine R. gegen die eigene Mutter und den Stiefvater in den Fokus. Im folgenden Verfahren wurde die Mutter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Partner bekam neun Jahre und sechs Monate Haft. 

BGH hebt Schuldspruch gegen Paar auf 

Fast ein Jahr nach diesem zweiten Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch auf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war auch öffentlich klar, dass es starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit der beiden Frauen gab. Mittlerweile sind die Eltern rechtskräftig freigesprochen. Sie habe gewusst, dass ihre Aussagen existenziell für andere Menschen sein könnten, sagte die 32-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht.

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