Kleine Hitzewelle bringt bis zu 38 Grad nach Deutschland
Eine kurze Hitzewelle erreicht Deutschland. (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Rund 12.500 Menschen starben laut RKI in diesem Jahr an den Folgen von Hitze. Jetzt wird es wieder heiß. Das wirft auch die Frage auf: Sollte das Grundgesetz für den Hitzeschutz geändert werden?
Offenbach. In Deutschland ist in den kommenden Tagen wieder Schwitzen angesagt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach erwartet teils Temperaturen an die 40 Grad.
Im Westen und Südwesten klettern die Temperaturen am Freitag laut DWD oftmals auf über 35 Grad, in der Spitze auf 38 Grad. „Auch in den übrigen Landesteilen wird die 30-Grad-Marke geknackt, nur an den Küsten ist es etwas kühler“, sagt Meteorologe Fabian Chow.
Hinter der Hitze steckt der Einfluss von Hoch Ralf. „Die Luftmassen sinken ab und dadurch bilden sich so gut wie keine Wolken“, erklärt Chow. Durch die trockene Luft werde der Blick nach oben mit einem strahlend blauen Himmel belohnt. „Auch ein Ausflug in die Berge lohnt sich, denn die Aussicht bei sonnigem Wetter reicht bis zum Horizont. Ein weiterer Vorteil ist, dass man dort der zunehmenden Hitze etwas entgeht.“
Wann kommt die Abkühlung?
Denn die hält auch am Samstag zunächst an, dann sind vom Oberrhein bis in die Lausitz laut Vorhersage in der Spitze erneut bis 38 Grad wahrscheinlich. Immerhin: Aus Nordwesten sollen dichte Wolken aufziehen, die einzelne, teils kräftige Schauer und Gewitter mit sich bringen. Gebietsweise würden die Temperaturen unter 30 Grad bleiben, an der Nordseeküste sogar bei etwa 23 Grad liegen.
„Der Sonntag markiert das Ende dieser recht kurzen Hitze, im Süden und Südosten werden noch teils über 30 Grad erreicht, ansonsten ist es deutlich gemäßigter“, erklärt Chow. Gebietsweise bringe diese auch den herbeigesehnten Regen - auch Blitz und Donner seien mit von der Partie. Aber: „Obwohl die Luftmasse durchaus Unwetterpotenzial birgt, tendieren die derzeitigen Modellprognosen wohl nicht zu einer großflächigen Schwergewitterlage, sodass die Hitze ohne großen Knall endet.“
RKI: Bisher 12.500 hitzebedingte Todesfälle
Es ist nicht die erste Hitzewelle in diesem Jahr. Bereits im Juni lagen an manchen Tagen vielerorts in Deutschland die Temperaturen um die 40 Grad. Das hat Folgen: Deutschlandweit haben Hitzeperioden in diesem Jahr nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu rund 12.500 Sterbefällen geführt. Das geht aus dem aktuellen RKI-Bericht zur hitzebedingten Mortalität hervor, der die Zeit vom 6. April bis 2. August betrachtet.
Damit sind in diesem Jahr bisher deutlich mehr Menschen infolge von Hitze gestorben als sonst in ganzen Jahren. Im Vergleich der vergangenen zehn Jahre wurden vor allem 2018 und 2019 viele Hitzetote verzeichnet: 2018 starben nach neuesten RKI-Angaben 9.400 Menschen hitzebedingt, 2019 waren es 7.700. Die Gesamtzahl der diesjährigen Hitzetoten könnte sogar noch höher als angegeben liegen: Dem RKI zufolge handelt es sich um eine konservative Schätzung.
Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, zeigt sich angesichts der vielen Hitzetoten alarmiert. Sie seien „ein dramatisches Warnsignal und zeigen, dass Deutschland beim Hitzeschutz schneller und verbindlicher handeln muss. Besonders ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen brauchen Schutz, der sie auch tatsächlich erreicht.“
Diskussion über Grundgesetzänderung
Dazu gehöre etwa eine dauerhafte Finanzierung für Kommunen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser. Der SoVD fordere auch eine Änderung des Grundgesetzes, „damit Bund, Länder und Kommunen Hitzeschutz gemeinsam verlässlich finanzieren und als dauerhafte Aufgabe der Daseinsvorsorge umsetzen können.“
Derzeit wird über eine Änderung des Grundgesetzes debattiert, die den Umgang mit Hitzephasen und ihren Folgen zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen machen würde. Bundesumweltminister Carsten Schneider will dem Bund mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit steigenden Temperaturen verschaffen.
Im ARD-„Morgenmagazin“ erklärte der SPD-Politiker, er könne Kommunen zwar in Einzelfällen helfen, etwa durch die Bezahlung von Klimaanpassungsmanagern. Zur Umsetzung der Maßnahmen, wie dem Schaffen von schattigen Plätzen oder dem Aufbrechen der Versiegelung in Städten, sagte er aber: „All das sind Aufgaben, die ich bisher per Grundgesetz ausgeschlossen nicht finanzieren darf, nur mit groben Brücken.“ Er wolle, dass Bund und Länder dort zusammenarbeiten, so Schneider. Dafür brauche man eine sogenannte Gemeinschaftsaufgabe. „Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu dürfen und den Ländern und den Gemeinden, Städten auch zu helfen.“
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen. Schneider hatte jüngst angekündigt, er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte, um sein Vorhaben umzusetzen. In der Union stieß Schneiders Vorschlag auf Skepsis. Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Der Bundesumweltminister will dem Bund mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit steigenden Temperaturen geben. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Am Freitag intensiviert sich laut DWD die Hitze. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa