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Getuntes Gefährt

Mit 60 km/h auf E-Scooter - Jugendlicher rast Polizei davon

Die Polizei stellte den Jugendlichen später an seiner Wohnanschrift. (Symbolbild)

Die Polizei stellte den Jugendlichen später an seiner Wohnanschrift. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa

Mit einem manipulierten E-Scooter und hohem Tempo flieht ein Jugendlicher im Landkreis Vechta vor einer Polizeikontrolle - doch entkommen kann er den Beamten am Ende nicht.

Von dpa 17.06.2026, 13:00 Uhr
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Holdorf. Mit bis zu 60 Kilometern pro Stunde ist ein Jugendlicher auf einem getunten E-Scooter in der Gemeinde Holdorf (Landkreis Vechta) vor der Polizei geflohen. Eine Streifenwagenbesatzung hatte den 16-Jährigen am Dienstagabend bemerkt und kontrollieren wollen, wie die Polizei mitteilte. Doch der Jugendliche gab mit seinem Gefährt Gas und fuhr den Beamten davon. 

Die Beamten konnten das Kennzeichen des E-Scooters erfassen und fanden den 16-Jährigen schließlich über eine Halterabfrage, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Beamten kontrollierten den Jugendlichen dann an seiner Wohnanschrift. 

Laut Polizei erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein, da er die für den E-Scooter erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Eigentlich dürften solche elektrischen Roller nur 20 Kilometer pro Stunde fahren, sagte der Polizeisprecher. Dann dürfen E-Scooter auch ohne Führerschein gefahren werden. Außerdem muss sich der Jugendliche wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Ulla Bowe
17.06.202614:26 Uhr

Ein permanentes Ärgernis, verursacht fast ausschließlich durch die männlichen Fahrer!
Update: Meine vor Wochen getätigte Meldung über einen täglich zur gleichen Zeit durch die 30-er Zone rasenden E-Mockick-Fahrer an die zuständige Polizeidienststelle ist bis heute ganz offensichtlich nicht bearbeitet worden("Ich leite das weiter."); zumindest gefährdet er weiterhin mit seinem manipulierten Gefährt den von rechts aus den zahlreichen Einfallstraßen kommenden Verkehr, die Schulkinder,da er immer gegen 7.40Uhr dieses Wohngebiet durchrast und zu guter Letzt sich selbst durch seine rücksichtslose Fahrweise.Ich glaube nicht an eine wochenlang fehlende, zeitliche Möglichkeit,diesem Verkehrsgefährder eine Verhaltensänderung aufzuzeigen.Ist es dann also Desinteresse, weil nicht schwerwiegend genug ein Unfall passiert ist?!
Der "Freund und Helfer"-Anspruch - nur eine Phrase!?
Michael Bowe

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