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Blaulicht

Ohne Kennzeichen und Führerschein: Polizei stoppt Drogen-Fahrer im Kreis Uelzen

Das Blaulicht eines Einsatzfahrzeugs der Polizei. (Symbolbild)

Das Blaulicht eines Einsatzfahrzeugs der Polizei. (Symbolbild) Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Mehrere Einsätze im Landkreis Uelzen wegen Betäubungsmitteln am Steuer : Polizisten erwischten einen Autofahrer und zwei Männer auf E-Scootern. Der Blaulicht-Report.

Von Redaktion Montag, 04.05.2026, 08:50 Uhr

Landkreis Uelzen. Am Samstag, 2. Mai, haben mehrere Männer unter Einfluss von Betäubungsmitteln die Polizei Uelzen beschäftigt. Der kurioseste Fall des Tages ereignete sich gegen 18.30 Uhr im Stadtgebiet Uelzen. Wie die Polizei mitteilt, habe sich ein 34-jähriger Berliner dort einen Pkw gekauft – und wollte offenbar sofort losfahren. Da amtliche Kennzeichen fehlten, habe er sich kreativ beholfen: Er bastelte welche aus Pappe und befestigte sie am Fahrzeug.

Bei einer Polizeikontrolle sei sein Plan schnell aufgeflogen. Das Fahrzeug sei nicht zugelassen gewesen, der Mann habe keinen Führerschein – und er hätte außerdem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden, berichtet die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelze. Die Beamten hätten daraufhin eine Blutentnahme angesetzt, die Fahrzeugschlüssel einkassiert und die Weiterfahrt untersagt.

Zwei E-Scooter auf Abwegen

Gleich zweimal hat die Polizei am selben Tag wegen berauschter E-Scooter-Fahrer eingreifen müssen. Beide Male in Bad Bevensen. Gegen Mittag sei ein 30-Jähriger aufgefallen, der sichtlich unter dem Einfluss berauschender Substanzen durch den Stadtverkehr gerollt sei. Wenige Stunden später, gegen 20.30 Uhr, erwischten die Beamten einen 16-Jährigen, der untere Einfluss von Marihuana auf seinem E-Scooter unterwegs gewesen sei. In beiden Fällen hätten die Beamten eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt, heißt es im Polizeibericht. Gegen beide laufen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Polizei warnt vor Kontrollverlust bei E-Scooter-Fahrten

„Das Fahren von E-Scootern unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln gefährdet Leib und Leben“, warnt die Polizeiinspektion. Und informiert weiter: Schon bei einem Alkoholwert von 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille komme es zu einer Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Beim ersten Verstoß beträgt die Strafe 500 Euro, bei Wiederholung sogar 1000 Euro. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder mehr gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit, die ein Strafverfahren nach § 316 StGB nach sich zieht. Hinzu kommen die Kosten für das Verfahren, beispielsweise für die Blutentnahme. (dh/pm)

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