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Blaulicht

Renault rammt Porsche in Stade – Zwei Verletzte, 45.000 Euro Schaden

Auf der Hansestraße in Stade hat es gekracht (Symbolbild).

Auf der Hansestraße in Stade hat es gekracht (Symbolbild). Foto: Carsten Rehder/dpa

Auf der Hansestraße in Stade kollidiert eine Renault-Fahrerin mit einem Porsche. Der Schaden ist immens.

Von Redaktion Montag, 24.02.2025, 16:55 Uhr

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Stade. Der Unfall hat sich am Montagmorgen (24. Februar 2025) gegen 9.30 Uhr in der Hansestraße ereignet, teilt der Sprecher der Polizei Stade, Rainer Bohmbach, dem TAGEBLATT auf Nachfrage mit.

Demnach wollte eine 59-jährige Staderin mit ihrem Renault vom Parkstreifen auf die Fahrbahn fahren.

„Als sie losfuhr, hatte sie übersehen, dass sich links neben ihr bereits ein Porsche befand“, sagt der Polizeisprecher. Die Renault-Fahrerin sei ausgeschert und daraufhin mit dem Porsche zusammengestoßen.

Porsche und Renault sind nicht mehr fahrbereit

Sowohl die 59-Jährige als auch der 34-jährige Porsche-Fahrer aus Himmelpforten wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Eine Behandlung im Krankenhaus sei nicht erforderlich gewesen.

„Die Fahrzeuge sind beide nicht mehr fahrbereit“, sagt Bohmbach. Er schätzt den Schaden auf insgesamt 45.000 Euro.

Nicht nur beim Ausparken, auch an der Ampel kann es zu brenzligen Situationen kommen. Was Autofahrer wissen sollten:

Wann es trotz richtigen Ampelzeichens teuer werden kann

Was die Lichter der Ampel bedeuten, sollte allen klar sein. Doch in manchen Fällen ist das nicht so einfach. Wann muss ich mit Bußgeld rechnen? Warum kann ich manchmal über Rot fahren? Und was mache ich eigentlich, wenn die Ampel ausfällt? Der Auto Club Europa (ACE) klärt auf.

Bei Grün und Gelb gilt Vorsicht

Wenn die Ampel Grün zeigt, kann man nicht immer einfach losfahren. Man muss die Augen offen halten: Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das heißt: Man muss man trotzdem stehen bleiben, wenn Fußgänger noch die Straße überqueren. Oder wenn man auf eine Kreuzung mit stockendem Verkehr fährt und somit ein Hindernis darstellen könnte. Hält man den Verkehr grundlos auf, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro.

Zeigt die Ampel Gelb, muss man in der Regel auch anhalten. Nur wenn das Abbremsen nicht sicher möglich ist, darf man weiterfahren. Wird man erwischt, erwartet einen ein Bußgeld von 10 Euro.

Bei Rot über die Ampel

Das Überfahren einer roten Ampel wird auf zwei Arten geahndet. Wenn man maximal eine Sekunde nach dem Rotwerden der Ampel weiterfährt, ist das ein einfacher Rotlichtverstoß. Dann drohen eine Strafe von mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Von einem qualifizierten Verstoß ist die Rede, wenn das mehr als eine Sekunde danach passiert. In dem Fall erwarten einen mindestens 200 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Wenn man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann der Geldbetrag noch höher ausfallen.

Nur in Notfällen darf man über Rot fahren, um etwa Platz für durchfahrende Einsatzfahrzeuge zu machen, solange man dadurch nicht den Verkehr blockiert.

Auch Radfahrer und Fußgänger müssen aufpassen

Bei Fahrrädern sieht es ähnlich aus, erklärt der ACE. Egal, ob die normale oder die Radfahrerampel bei Rot überfahren wurde: Die Verstöße werden gleich gewertet. Bei einem einfachen Verstoß fallen hier jedoch nur 60 Euro an, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß 100 Euro. Wieder einmal gilt: Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt die Geldstrafe.

Fußgänger müssen auch aufpassen. Wer bei einer roten Ampel die Straße überquert, muss 5 Euro zahlen, wenn er oder sie dabei erwischt wird. Wenn daraus ein Unfall resultiert, sogar 10 Euro. Wechselt man im direkten Umfeld der Ampel die Straße, kann das auch als Verstoß gewertet werden.

Wann die Ampel mal nicht gilt

Eine Ausnahme für Autofahrer sind Grünpfeilschilder. Während normalerweise Lichtzeichen - wie etwa Ampeln - gegenüber Verkehrszeichen Vorrang haben, gilt das hier nicht. Hängt eines dieser Schilder an der Ampel, dürfen Autofahrer auch bei Rot abbiegen. Trotzdem muss man kurz anhalten und sicherstellen, dass man gefahrlos weiterfahren kann - also wie bei einem Stoppschild. Stoppt man nicht, drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der ACE weist darauf hin, dass bei einem grünen Lichtpfeil jedoch nicht angehalten werden muss.

Wenn die Ampel ausfällt, hilft meist die Verkehrspolizei vor Ort. Die Polizistinnen und Polizisten geben Handzeichen, um die Ampel zu ersetzen. Sieht man sie von hinten oder vorn, mit beiden Armen seitlich ausgestreckt, bedeutet das Rot. Daher gibt es den Merkspruch: „Siehst du Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken.“

Kommt es zum Unfall, ist es gut, wenn die Notfall-Infos schnell zur Hand sind:

Smartphone mit Notfall-Infos präparieren: So geht‘s

Das Smartphone als Immer-dabei-Gerät ist ein guter Ort, um Gesundheitsinformationen für den Notfall zu speichern. Praktischerweise bieten sowohl iPhones als auch Android-Telefone ein Notfallpass-Feature direkt im Betriebssystem an.

Ist das Feature auf einem Android-Smartphone aktiviert, müssen Rettungskräfte lediglich auf dem Sperrbildschirm nach oben wischen und dann den Button Notruf antippen, erklärt die Stiftung Warentest. Auch auf dem gesperrten iPhone lassen sich die wichtigen Infos durch Tippen auf Notfall auf dem Sperrbildschirm aufrufen - oder durch fünfmaliges Drücken auf die Seitentaste.

Voraussetzung dafür, dass der Zugriff im gesperrten Zustand funktioniert:

  • Auf dem iPhone muss in der Health-App der Status „Im Sperrzustand zeigen“ aktiviert sein.
  • Auf einem Android-Smartphone muss in den Einstellungen unter „Sicherheit und Notfall“ die Option „Auf Sperrbildschirm anzeigen“ eingeschaltet sein.

Infos auf Android-Smartphones hinterlegen

Unter „Sicherheit und Notfall“ können auch die unterschiedlichen Informationen wie Blutgruppe oder Medikamente, die man einnimmt, eingegeben werden, aber etwa auch ein Notfallkontakt.

Infos auf iPhones hinterlegen

Auf dem iPhone ist man zum Hinterlegen von Daten unter „Notfallpass“ in der Health-App richtig. Dort lässt sich den Warentestern zufolge neben Blutgruppe, Allergien oder Organspender-Status auch angeben, welche Medikamente jemand nimmt, welche Unverträglichkeiten bestehen und wer im Notfall kontaktiert werden soll. (set/dpa)

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