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Weil sie die Verkehrsregeln nicht kannte: Radfahrerin bei Unfall in Stade verletzt

Am Dienstag wurde die Stader Polizei zu einem Einsatz am Kreisverkehr Sachsenstraße/Am Seegraben gerufen. (Symbolbild)

Am Dienstag wurde die Stader Polizei zu einem Einsatz am Kreisverkehr Sachsenstraße/Am Seegraben gerufen. (Symbolbild) Foto: Jonas Walzberg/dpa

Zwei Seniorinnen, ein Verkehrsunfall - eine muss ins Elbe Klinikum eingeliefert werden. Dabei hätte das Unglück vermieden werden können.

Von Redaktion Mittwoch, 03.06.2026, 14:10 Uhr

Stade. Wie die Polizei berichtet, wollte eine 79-jährige Staderin am Kreisverkehr Sachsenstraße/Am Seegraben am Dienstag gegen 16.11 Uhr den Fußgängerüberweg, umgangssprachlich Zebrastreifen, mit ihrem Fahrrad in Richtung Am Seegraben überqueren. Dabei wurde sie von einer 78-jährigen Staderin in ihrem Opel Vectra übersehen und erfasst.

Die Radfahrerin stürzte und erlitt eine Armfraktur, wie Polizeisprecher Matthias Bekermann am Mittwoch mitteilt. Der Rettungsdienst brachte sie zur Behandlung ins Elbe Klinikum Stade.

Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen

“Der Verletzten war nach eigenen Angaben nicht bewusst, dass sie auf dem Fahrrad sitzend am Fußgängerüberweg nicht dieselbe Bevorrechtigung genießt, wie eine Fußgängerin“, sagt Bekermann.

Die Verkehrsregeln besagen, dass Radfahrer nur dann am Zebrasteifen Vorfahrt genießen, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad über die Straße schieben. Den entstandenen Sachschaden schätzt Bekermann auf etwa 1500 Euro. (pm/ham)

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Dirk Reszkowski
03.06.202617:06 Uhr

Das ist ja mal spannend. Genau die Situation an dem Kreisel Sachsenstraße hat das Tageblatt am 12.09.25 thematisiert. <<< Ein Leser weist in seinem Facebook-Kommentar darauf hin, dass insbesondere bei den Kreisverkehren Haddorfer Grenzweg und Sachsenstraße für Fahrrad- und Autofahrer die Lage „mehr als unklar“ sei. Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach klärt auf: „Bei den Kreiseln Sachsenstraße & Haddorfer Grenzweg handelt es sich um einen Gehweg mit dem Zusatzzeichen ‚Radverkehr frei‘“. An den Zebrastreifen dort gibt es keine Fahrradfurt. Trotzdem müssen Autofahrer warten: „Dort gilt § 9 Abs. 3 StVO, das heißt wer aus einem Kreisel abbiegen will, muss Fahrräder durchfahren lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.“ In der Tat wurde die Frage, ob das auch für einfahrende Fahrzeuge gilt, nicht abschließend beantwortet, trotzdem ist und bleibt die Situation unbefriedigend.>>>

Dirk Reszkowski antwortete am
03.06.202617:07 Uhr

Hier noch die URL zu dem vorherigen Bericht. https://www.tageblatt.de/Nachrichten/Streitpunkt-Verkehrsregeln-Leser-fragen-Polizei-Stade-antwortet-685395.html

C
Christian Ückert
03.06.202617:05 Uhr

Am Kreisverkehr in der Sachsenstraße sind die vorhandenen Markierungen falsch und somit unzulässig. Es gibt Zebrastreifen über die Sachsenstraße und Radwegfurten über die Straßen Am Seegraben und Salinenweg.
Radfahrer, die auf umlaufenden Radwegen (oder wie in der Sachsenstraße auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen) dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen, haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren und Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Das hat mit dem Zebrastreifen nichts zu tun.
Daher müssten dort eigentlich Radwegfurten UND Zebrastreifen parallel markiert sein, wie an den anderen Kreisverkehren in Stade auch. Aus meiner Sicht trägt die Hansestadt Stade hier eine Mitverantwortung für den Unfall.
Ich habe die Stader Verkehrsbehörde vor zwei Jahren darauf hingewiesen und habe als Antwort lediglich erhalten, dass die bestehende Situation "suboptimal" sei. Nun sind Menschen zu Schaden gekommen, weil sich die

C
Christian Ückert antwortete am
03.06.202617:28 Uhr

Nun sind Menschen zu Schaden gekommen, weil sich die Stader Verwaltung nicht an die Regeln hält.

H
Hedwig Herrmann
03.06.202613:45 Uhr

Die Radfahrer halten aber selbst keinen Abstand zu Fußgängern, machen sich noch nicht mal bemerkbar. Scooterfahrer auch nicht.

Ulla Bowe
03.06.202613:24 Uhr

Ich wünsche der Verunfallten vollständige Genesung. Gut ist, daß die Redaktion wieder und wieder mal auf die Rechtslage hinweist, daß nämlich als Radfahrer:in vor dem Überqueren eines Zebrastreifens vom Fahrrad abgestiegen werden muss; ebenfalls dazu gehört: daß auf dem Fußweg, der auch für Räder freigegeben ist, Schrittverkehr zu herrschen hat. Wem das zu langsam ist,muss auf die Straße mit dem Rad-Piktogramm wechseln und Dort fahren. Dort allerdings gibt es meiner Beobachtung nach durchgängig Probleme mit dem Autoverkehr und den 1,5m Sicherheitsabständen. Auch der rote Fahrrad-Aufstellstreifen vor den Ampeln wird von den Autos nicht beachtet, sondern zum Warten bei Rot befahren.
Michael Bowe

Ulla Bowe antwortete am
03.06.202616:22 Uhr

@A und @J
Ihre Ergänzungen sind wohlmeinend und korrekt, aber irgendwie auch haarspalterisch. Ich darf über einen Zebrastreifen fahren, wenn KEIN Auto weit und breit kommt (und keine Fußgänger gefährdet würden). Ist doch klar!Wer täte das nicht?Aber Vorfahrt habe ich als Radler nicht, wenn ein Auto kommt; aber ja, genau darum geht's hier doch. Und was mache ich dann, wenn Autos kommen? Klar, ich steige ab und schiebe als dann Bevorrechtigter, - aber trotzdem noch sehr achtsam-, das Rad über den Z'-streifen. Das war der Punkt, der auf den Unfall bezogen wurde.
Ich hielt und halte die Leser:innen für intelligent genug, meinen Kommentar richtig verstanden zu haben, wann vom Rad abzusteigen und zu schieben ist.
Michael Bowe

J
Jens Anderson antwortete am
03.06.202614:29 Uhr

Das ist im Kommentar nicht korrekt dargestellt. Der Radfahrer darf grundsätzlich über den Zebrastreifen fahren, er braucht nicht absteigen. Vorausgesetzt, dass man auf dem Bürgersteig fahren durfte oder der Radweg zum Zebrastreifen führte. Fahrend darf der Fahrradfahrer aber nicht die Vorfahrt gegenüber dem Auto erzwingen bei dem Kreisel, um den es hier geht. Bei anderen Kreiseln ist es oft ganz anders, bei vielen Kreiseln müssen Autofahrer warten, auch in Stade. Es kommt drauf an. Die Regelungen sind kompliziert.
Jens Anderson

A
Alexander Schöcke antwortete am
03.06.202614:29 Uhr

> daß nämlich als Radfahrer:in vor dem Überqueren eines Zebrastreifens vom Fahrrad abgestiegen werden muss


Das ist nicht richtig. Radfahrer dürfen sehr wohl über den Zebrastreifen fahren. Sie haben dann nur, wie im Artikel hingewiesen wird, keinen Vorrang vor den Autofahrern.

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