Blaulicht

Radfahrerin bei Unfall in Stade verletzt

Am Dienstag wurde die Stader Polizei zu einem Einsatz am Kreisverkehr Sachsenstraße/Am Seegraben gerufen. (Symbolbild)

Am Dienstag wurde die Stader Polizei zu einem Einsatz am Kreisverkehr Sachsenstraße/Am Seegraben gerufen. (Symbolbild) Foto: Jonas Walzberg/dpa

Zwei Seniorinnen, ein Verkehrsunfall - eine muss ins Elbe Klinikum eingeliefert werden.

Von Redaktion 03.06.2026, 14:10 Uhr

Stade. Wie die Polizei berichtet, wollte eine 79-jährige Staderin am Kreisverkehr Sachsenstraße/Am Seegraben am Dienstag gegen 16.11 Uhr den Fußgängerüberweg, umgangssprachlich Zebrastreifen, mit ihrem Fahrrad in Richtung Am Seegraben überqueren. Dabei wurde sie von einer 78-jährigen Staderin in ihrem Opel Vectra übersehen und erfasst.

Die Radfahrerin stürzte und erlitt eine Armfraktur, wie Polizeisprecher Matthias Bekermann am Mittwoch mitteilt. Der Rettungsdienst brachte sie zur Behandlung ins Elbe Klinikum Stade.

Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen

“Der Verletzten war nach eigenen Angaben nicht bewusst, dass sie auf dem Fahrrad sitzend am Fußgängerüberweg nicht dieselbe Bevorrechtigung genießt, wie eine Fußgängerin“, sagt Bekermann.

Die Verkehrsregeln besagen, dass Radfahrer nur dann am Zebrasteifen Vorfahrt genießen, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad über die Straße schieben. Den entstandenen Sachschaden schätzt Bekermann auf etwa 1500 Euro. (pm/ham)

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Dirk Reszkowski
03.06.202617:06 Uhr

Das ist ja mal spannend. Genau die Situation an dem Kreisel Sachsenstraße hat das Tageblatt am 12.09.25 thematisiert. <<< Ein Leser weist in seinem Facebook-Kommentar darauf hin, dass insbesondere bei den Kreisverkehren Haddorfer Grenzweg und Sachsenstraße für Fahrrad- und Autofahrer die Lage „mehr als unklar“ sei. Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach klärt auf: „Bei den Kreiseln Sachsenstraße & Haddorfer Grenzweg handelt es sich um einen Gehweg mit dem Zusatzzeichen ‚Radverkehr frei‘“. An den Zebrastreifen dort gibt es keine Fahrradfurt. Trotzdem müssen Autofahrer warten: „Dort gilt § 9 Abs. 3 StVO, das heißt wer aus einem Kreisel abbiegen will, muss Fahrräder durchfahren lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.“ In der Tat wurde die Frage, ob das auch für einfahrende Fahrzeuge gilt, nicht abschließend beantwortet, trotzdem ist und bleibt die Situation unbefriedigend.>>>

Dirk Reszkowski antwortete am
03.06.202617:07 Uhr

Hier noch die URL zu dem vorherigen Bericht. https://www.tageblatt.de/Nachrichten/Streitpunkt-Verkehrsregeln-Leser-fragen-Polizei-Stade-antwortet-685395.html

C
Christian Ückert
03.06.202617:05 Uhr

Am Kreisverkehr in der Sachsenstraße sind die vorhandenen Markierungen falsch und somit unzulässig. Es gibt Zebrastreifen über die Sachsenstraße und Radwegfurten über die Straßen Am Seegraben und Salinenweg.
Radfahrer, die auf umlaufenden Radwegen (oder wie in der Sachsenstraße auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen) dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen, haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren und Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Das hat mit dem Zebrastreifen nichts zu tun.
Daher müssten dort eigentlich Radwegfurten UND Zebrastreifen parallel markiert sein, wie an den anderen Kreisverkehren in Stade auch. Aus meiner Sicht trägt die Hansestadt Stade hier eine Mitverantwortung für den Unfall.
Ich habe die Stader Verkehrsbehörde vor zwei Jahren darauf hingewiesen und habe als Antwort lediglich erhalten, dass die bestehende Situation "suboptimal" sei. Nun sind Menschen zu Schaden gekommen, weil sich die

Ulla Bowe antwortete am
04.06.202613:35 Uhr

Wenn schon wir Radfahrende ohne Knautschzone uns in einer unsicheren, z.T. unverständlichen Situation am Kreisverkehr wiederfinden, dann wird es Autofahrer:innen vmtl. ebenso ergehen. Nur, daß sie eine Knautschzone um sich haben. Daher bleibt es für mich dabei: immer nur sehr defensiv fahren!
Michael Bowe

C
Christian Ückert antwortete am
04.06.202610:03 Uhr

@Michael Bowe: Der aktualisierte Artikel ist nach wie vor nicht korrekt, weil er nicht die besondere Situation an einem Kreisverkehr beschreibt, die bei dem Unfall maßgeblich war.

Ein Zebrastreifen gibt Radfahrern keine zusätzlichen Rechte, aber er nimmt ihnen auch keine Rechte, die sie aufgrund allgemeiner Verkehrsregeln (hier §9 (3) StVO) oder einer vorfahrtregelnden Beschilderung (hier VZ 205 "Vorfahrt gewähren" an allen Zufahrten auf den Kreisverkehr) haben.

Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, liebe Tageblatt-Redaktion. Schaut doch bitte mal in euren eigenen Artikel, in dem Rainer Bohmbach von der Stader Polizei das alles korrekt dargestellt hat.

Ulla Bowe antwortete am
04.06.202609:40 Uhr

@ C
Korrekt!
Das Tageblatt hat heute, 04.06. reagiert und den alten Artikel aktualisiert erneut eingestellt.
Michael Bowe

C
Christian Ückert antwortete am
04.06.202608:45 Uhr

@Michael Bowe: Dirk Reszkowski hat in seinem Kommentar auf einen anderen Artikel des Tageblatts hingewiesen, in dem Rainer Bohmbach von der Stader Polizei die rechtliche Situation klar dargestellt hat: Die Vorfahrt / Vorrang für Radfahrer gilt auch an einem Kreisverkehr mit Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Dabei wurde der Kreisverkehr Sachsenstraße explizit genannt.
In der aktuellen Pressemeldung sagt der Pressesprecher aber was Anderes und das Tageblatt setzt noch einen drauf und schreibt "weil die Radfahrerin die Regeln nicht kannte".
Es lässt sich festhalten, dass auch die Redaktion des Tageblatts die Regeln nicht kennt und dass ihr auch trotz Hinweis der Widerspruch zu einem früheren Artikel nicht aufgefallen ist.
Dazu kommt die unzulässige und missverständliche Situation aufgrund der fehlerhaften Markierungen. Hier wäre eine inhaltliche Richtigstellung erforderlich, sowohl in der Pressemeldung der Polizei als auch beim Tageblatt.

Ulla Bowe antwortete am
03.06.202619:49 Uhr

Ach ja, und Polizeisprecher Bekermann scheint sich ja in diesem Punkt (Kreiselverkehr-Zebrastreifen -Radverkehr) ebenfalls nicht mit der situativen Rechtslage im Stader Kreiselverkehr auszukennen?!
Stader Kreiselkuddelmuddel!!
Michael Bowe

Ulla Bowe antwortete am
03.06.202618:13 Uhr

@C
Danke für Ihre Einordnungen. Es zeigt sich für mich, daß wir es hier einmal mehral mit einer viel zu theoretischen, bürokratischen Regelung mit scheinbar deutlichen Fehlern bei der Verkehrsplanung zu tun haben, bei der am Ende Unklarheiten/Unsicherheiten bei ALLEN Verkehrsteilnehmenden bestehen bleiben.
Wie war das noch mit dem Preis für Stade wg. fahrradfreundlicher Verkehrsplanung?!!
Michael Bowe

C
Christian Ückert antwortete am
03.06.202617:28 Uhr

Nun sind Menschen zu Schaden gekommen, weil sich die Stader Verwaltung nicht an die Regeln hält.

H
Hedwig Herrmann
03.06.202613:45 Uhr

Die Radfahrer halten aber selbst keinen Abstand zu Fußgängern, machen sich noch nicht mal bemerkbar. Scooterfahrer auch nicht.

Ulla Bowe
03.06.202613:24 Uhr

Ich wünsche der Verunfallten vollständige Genesung. Gut ist, daß die Redaktion wieder und wieder mal auf die Rechtslage hinweist, daß nämlich als Radfahrer:in vor dem Überqueren eines Zebrastreifens vom Fahrrad abgestiegen werden muss; ebenfalls dazu gehört: daß auf dem Fußweg, der auch für Räder freigegeben ist, Schrittverkehr zu herrschen hat. Wem das zu langsam ist,muss auf die Straße mit dem Rad-Piktogramm wechseln und Dort fahren. Dort allerdings gibt es meiner Beobachtung nach durchgängig Probleme mit dem Autoverkehr und den 1,5m Sicherheitsabständen. Auch der rote Fahrrad-Aufstellstreifen vor den Ampeln wird von den Autos nicht beachtet, sondern zum Warten bei Rot befahren.
Michael Bowe

A
Alexander Schöcke antwortete am
03.06.202622:43 Uhr

Ich bleibe dabei, "nicht fahren dürfen" und "keinen Vorrang genießen" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das hat auch nichts mit "weit und breit kein Auto" zu tun. Ich kann mich einfädeln, eines passt. Ich habe nur keinen Vorrang. Und wenn gerade ein Auto drüberfahrt, bin ich weiterhin nicht verpflichtet zu schieben; Ich kann kurz anhalten, und direkt nach dem Auto weiterFAHREN.

Haarspalterei erkenne ich da nicht. Zwischen einem Verbot zu fahren und einer Vorrangsregelung liegen doch Welten.

C
Christian Ückert antwortete am
03.06.202617:52 Uhr

Was Sie schreiben, ist an einem Zebrastreifen grundsätzlich richtig. An einem Kreisverkehr gelten aber darüber hinaus die besonderen Regeln am Kreisverkehr. Danach hatte die Radfahrerin Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren und Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Das hat mit dem Zebrastreifen nichts zu tun.
Daher habe ich darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Markierungen falsch und somit unzulässig sind. Es müssten überall Zebrastreifen UND Radwegfurten parallel vorhanden sein, wie an allen anderen Kreisverkehren in Stade auch (wenn es umlaufende Radwege oder freigegebene Gehwege gibt).

Ulla Bowe antwortete am
03.06.202616:22 Uhr

@A und @J
Ihre Ergänzungen sind wohlmeinend und korrekt, aber irgendwie auch haarspalterisch. Ich darf über einen Zebrastreifen fahren, wenn KEIN Auto weit und breit kommt (und keine Fußgänger gefährdet würden). Ist doch klar!Wer täte das nicht?Aber Vorfahrt habe ich als Radler nicht, wenn ein Auto kommt; aber ja, genau darum geht's hier doch. Und was mache ich dann, wenn Autos kommen? Klar, ich steige ab und schiebe als dann Bevorrechtigter, - aber trotzdem noch sehr achtsam-, das Rad über den Z'-streifen. Das war der Punkt, der auf den Unfall bezogen wurde.
Ich hielt und halte die Leser:innen für intelligent genug, meinen Kommentar richtig verstanden zu haben, wann vom Rad abzusteigen und zu schieben ist.
Michael Bowe

J
Jens Anderson antwortete am
03.06.202614:29 Uhr

Das ist im Kommentar nicht korrekt dargestellt. Der Radfahrer darf grundsätzlich über den Zebrastreifen fahren, er braucht nicht absteigen. Vorausgesetzt, dass man auf dem Bürgersteig fahren durfte oder der Radweg zum Zebrastreifen führte. Fahrend darf der Fahrradfahrer aber nicht die Vorfahrt gegenüber dem Auto erzwingen bei dem Kreisel, um den es hier geht. Bei anderen Kreiseln ist es oft ganz anders, bei vielen Kreiseln müssen Autofahrer warten, auch in Stade. Es kommt drauf an. Die Regelungen sind kompliziert.
Jens Anderson

A
Alexander Schöcke antwortete am
03.06.202614:29 Uhr

> daß nämlich als Radfahrer:in vor dem Überqueren eines Zebrastreifens vom Fahrrad abgestiegen werden muss


Das ist nicht richtig. Radfahrer dürfen sehr wohl über den Zebrastreifen fahren. Sie haben dann nur, wie im Artikel hingewiesen wird, keinen Vorrang vor den Autofahrern.

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