35-Jähriger wegen Gewalt im betreuten Wohnen vor Gericht
Ein 35 Jahre alter Bewohner einer betreuten Wohneinrichtung steht wegen Gewalt gegen einen Mitbewohner vor Gericht. (Symbolbild) Foto: Christian Charisius/dpa
Der geistig eingeschränkte Mann hat eine Odyssee durch Einrichtungen hinter sich. Er hat Wutausbrüche und greift einen Mitbewohner an. Nun muss das Landgericht Kiel über seine Zukunft entscheiden.
Kiel. Ein Prozess wegen versuchten Totschlags gegen einen 35 Jahre alten Mann wegen eines Gewaltausbruchs gegen einen Mitbewohner in einer betreuten Wohnanlage hat vor dem Landgericht Kiel begonnen. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag aus. Der Angeklagte mit geistigen Einschränkungen ist aktuell in einer psychiatrischen Einrichtung in Neustadt in Holstein untergebracht.
Es geht um einen Gewaltausbruch in einer betreuten Wohnanlage in Dersau (Kreis Plön) in diesem Januar, den der Angeklagte nicht bestreitet. Über seinen Verteidiger wies er aber jede Tötungsabsicht zurück. Unstrittig ist, dass der 35-Jährige auf einen im Rollstuhl sitzenden Mitbewohner losgegangen ist und ihn gewürgt hat. Nur mit Mühe gelang es Pflegern, den stark übergewichtigen Mann zu bändigen.
Verteidiger sieht „kurze Zündschnur“ bei seinem Mandanten
Nach Angaben des Verteidigers habe der Angeklagte eine demente ältere Dame schützen wollen, die der Rollstuhlfahrer weggeschubst habe. Sein Mandant habe eine „kurze Zündschnur“ und handele oft impulsiv.
Der 35-Jährige selbst berichtete dann von einem schwierigen Leben. Während der Schulzeit in einem Förderzentrum sei er dauerhaft gemobbt worden. Nach einer Ausbildung zum Hausmeister habe er in wechselnden Einrichtungen mit unterschiedlichem Betreuungsgrad gelebt. Mal habe er Arbeit gehabt, mal nicht. Immer wieder sei es zu Konflikten gekommen, in denen er gewaltsam reagiert habe. „Ich weiß nicht, wie ich das erklären soll“, sagte er.
Tod des Vaters hat der Angeklagte nie überwunden
Ein Tiefschlag im Alter von neun Jahren, der ihn bis heute nicht loslasse, sei der Tod seines Vaters gewesen. Dieser sei vom Balkon der elterlichen Wohnung gestürzt und im Krankenhaus gestorben. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, was er sich für seine Zukunft vorstelle, sagte der Angeklagte, er würde gerne wieder als Hausmeister arbeiten. „Das ist mein größter Wunsch.“
Eine Mitarbeiterin aus einer sozialpsychiatrischen Einrichtung in Bad Oldesloe berichtete als Zeugin von einem früheren Gewaltausbruch des Angeklagten. Weil sie ihm mit der Wäsche einer Jogginghose nicht sofort geholfen habe, sei er später im Speisesaal auf sie losgegangen, habe sie gegen eine Säule gedrückt und zu schlagen versucht. Anschließend kam der Mann für einige Tage in ein psychiatrisches Krankenhaus. Sie habe später keine weiteren Vorfälle dieser Art erlebt. Aber der Mann sei „wie ein Pulverfass“. Er brause schnell auf, beruhige sich aber auch schnell wieder, sagte die Zeugin.
Für den Prozess sind mehrere Fortsetzungstermine angesetzt.