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Alkohol und Gewalt

Bahn führt Alkoholkonsumverbot am Kieler Hauptbahnhof ein

Das Verbot wird laut Deutscher Bahn am Kieler Hauptbahnhof - zunächst mit Augenmaß - von der DB Sicherheit umgesetzt. (Archivbild)

Das Verbot wird laut Deutscher Bahn am Kieler Hauptbahnhof - zunächst mit Augenmaß - von der DB Sicherheit umgesetzt. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Von September an ist am Kieler Hauptbahnhof der Konsum von Alkohol verboten. Die Deutsche Bahn bezieht sich dabei auf ihr Hausrecht. Auch andere Bahnhöfe folgen.

Von dpa 01.09.2026, 09:00 Uhr
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Kiel. Zum September hat die Deutsche Bahn (DB) am Kieler Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. „Wir greifen dabei auf unser Hausrecht zurück“, sagte eine Bahnsprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Das Verbot werde - zunächst mit Augenmaß - von der DB Sicherheit umgesetzt. Ebenso seien Hinweisplakate aufgehängt worden. Bei Verstoß gegen das Verbot drohe zunächst ein Platzverweis.

DB-Chefin Evelyn Palla hatte Ende Juli zur beschlossenen Maßnahme gesagt: „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“ Zu oft sei festgestellt worden, dass mit steigendem Alkoholkonsum auch die Gewalt zunehme. So startet die Einführung des Alkoholkonsumverbotes laut der Bahn nicht nur in Kiel, sondern etwa auch im niedersächsischen Braunschweig, am Berliner Hauptbahnhof und am Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen. 

Bis 15. Oktober sollen dann schrittweise laut Bahn 5.400 Hauptbahnhöfe und Bahnhöfe in Deutschland folgen. An rund 30 Bahnhöfen bestehe bereits ein Alkoholkonsumverbot - im Norden etwa an den Hauptbahnhöfen Hamburg, Bremen und Hannover sowie auf dem Bahnhof Hamburg-Altona. 

Kauf von Alkohol weiter möglich

Mit dem Verbot sei lediglich der Konsum von Alkohol in den Bahnhöfen betroffen - der Kauf sei weiterhin möglich. Laut der Bahnsprecherin dürfe auch in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs weiterhin Alkohol getrunken werden. 

Überdies gebe es derzeit keine Pläne, in den Fernverkehrszügen ein generelles Alkoholkonsumverbot einzuführen. Im Bordbistro und generell an Bord der Fernverkehrszüge erfolgt der Alkoholausschank im Rahmen eines gastronomischen Angebots - vergleichbar mit der Situation in einem Restaurant, hieß es.

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