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Dumping? Behörde leitet Verfahren gegen Post-Tochter ein

Fahnen von Post und DHL wehen vor der Zentrale der DHL Group - Deutsche Post in Bonn.

Fahnen von Post und DHL wehen vor der Zentrale der DHL Group - Deutsche Post in Bonn. Foto: Oliver Berg/dpa

Im Digitalzeitalter verlieren Briefe an Bedeutung, manche Briefkästen sind trotzdem voll mit Werbung. Für die Deutsche Post ist das ein einträgliches Geschäft. Eine Bundesbehörde schaut nun genau hin.

Von dpa Dienstag, 24.10.2023, 15:10 Uhr

Bonn. Die Bundesnetzagentur erwägt, die Deutsche Post zur Erhöhung bestimmter Preise für Geschäftskunden-Post zu zwingen. Wegen möglichen Preisdumpings habe man Verfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS) eingeleitet, teilte die Bonner Behörde am Dienstag mit. Die DPIHS ist eine Tochter des Bonner Konzerns, sie übernimmt „Konsolidierungsleistungen“. Damit ist gemeint, dass sie zum Beispiel Versicherungsschreiben und Werbebriefe von Firmen abholt, frankiert und sortiert. Zugestellt werden die Schreiben später von Briefträgern der Deutschen Post - um diesen Arbeitsbereich geht es in den Verfahren nicht.

Die Aufsichtsbehörde argwöhnt, dass die Post-Tochter zu niedrige Preise berechnet. Es sei zu vermuten, dass die Entgelte „die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterschreiten und somit Abschläge enthalten, die die Wettbewerbsmöglichkeiten anderen Unternehmen auf einem Markt für Postdienstleistungen in missbräuchlicher Weise beeinträchtigen“, heißt es von der Behörde. Die Aufsichtsbehörde prüft jetzt mehr als 2000 einzelne Entgelte der DPIHS, rund 250 Kunden der Post-Tochter sind betroffen.

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit zur Stellungnahme. In zwei Monaten müssen die 12 Verfahren, die sich an den Dienstleistungszentren der DPIHS orientieren, abgeschlossen sein. Dann könnte die Netzagentur eine Unterlassungsverfügung verhängen und die Post-Tochter müsste ihre Preise anheben.

Einträgliches Geschäft

Ein Post-Sprecher sagte, man habe die Einleitung der Verfahren zur Kenntnis genommen. „Wir werden der Behörde selbstverständlich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und darlegen, dass die Entgelte der Deutsche Post InHaus Service GmbH nicht gegen das Postgesetz verstoßen.“

Schätzungsweise 85 Prozent ihres Briefgeschäfts macht die Deutsche Post mit größeren Firmenkunden, der Rest entfällt auf Privatkunden und kleine Unternehmen, die für den Versand ganz normale Briefmarken kaufen. Für die Höhe dieses Portos gelten staatliche Vorgaben, für das Firmenkunden-Porto hingegen nicht.

Die Sendungsmenge schrumpft im Digitalzeitalter zwar seit langem, der Nischenmarkt gilt dennoch als durchaus lukrativ. Die Post hat hier kleine Konkurrenten, die im Wettbewerb mit dem Marktführer aber einen schweren Stand haben. Sollte die Post besagte Konsolidierungspreise anheben müssen, könnte das die Position der Konkurrenten verbessern.

„Wir haben schon lange Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Preisgestaltung der Deutschen Post und ihrer Tochter geäußert“, sagt Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste (BBD), der die Interessen der Post-Wettbewerber vertritt. Dazu zählen etwa die regional tätigen Firmen Citypost aus Hannover, PostModern aus Dresden und die Pin AG aus Berlin. „Mit niedrigsten Spannen für ihre Konsolidierungsleistungen hat der Post-Konzern schon lange, leider zum Teil erfolgreich, versucht, lästige Konkurrenz durch alternative Anbieter auszuschalten und so ihre alte Monopolposition wieder herzustellen“, sagt der Verbandsvorsitzende.

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