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FRS Elbfähre klagt gegen A20: Bundesgericht prüft Pläne für Kehdinger Kreuz

So sehen die Planungen für das Kehdinger Kreuz aus. Nur wenn die Planungen dafür rechtskräftig sind, darf der Elbtunnel für die A20 gebaut werden.

So sehen die Planungen für das Kehdinger Kreuz aus. Nur wenn die Planungen dafür rechtskräftig sind, darf der Elbtunnel für die A20 gebaut werden. Foto: Landesbehörde für Verkehr

Der Weiterbau der Küstenautobahn 20 bleibt ein Streitfall. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über eine Klage gegen das Kreuz Kehdingen.

Von dpa Mittwoch, 22.04.2026, 05:00 Uhr

Landkreis. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am heutigen Mittwoch (Beginn: 10 Uhr) mit einer weiteren Klage gegen den Bau Küstenautobahn A20. In dem Verfahren geht es um das geplante Autobahnkreuz Kehdingen im Landkreis Stade, südlich des neu zu bauenden Elbtunnels. Ob bereits am Mittwoch eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen klagt gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Es sieht sich bei einem weiteren Elbtunnel in seiner Existenz bedroht. Ursprünglich sollte noch eine zweite Klage eines Landwirts verhandelt werden. Das Verfahren sei jedoch kurzfristig aufgehoben worden, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.

Viele Klagen bremsen Bau

Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt wegen zahlreicher Auseinandersetzungen und Klagen nur zögernd voran.

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