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Landgericht Hannover

Kameradin zum Oralverkehr gezwungen? - Soldat vor Gericht

Ein Berufssoldat soll seine Kameradin vergewaltigt haben - bei einer Weihnachtsfeier in der Kaserne. Jetzt steht er vor Gericht.

Ein Berufssoldat soll seine Kameradin vergewaltigt haben - bei einer Weihnachtsfeier in der Kaserne. Jetzt steht er vor Gericht. Foto: Thomas Strünkelnberg/dpa

Ein Hauptfeldwebel soll bei einer Weihnachtsfeier in der Kaserne eine Soldatin missbraucht haben. Vor Gericht sät sein Verteidiger Zweifel.

Von dpa 19.08.2026, 13:00 Uhr
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Hannover. Ein 41 Jahre alter Berufssoldat soll seine Kameradin bei einer Weihnachtsfeier vergewaltigt haben - und steht dafür nun in Hannover vor Gericht. Der sexuelle Kontakt werde nicht bestritten, allerdings sei fehlende Einvernehmlichkeit nicht belegt, sagte sein Verteidiger Christian Richter zum Prozessauftakt am Landgericht Hannover in einer Erklärung. Ansonsten wolle sein Mandant sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Der verheiratete Deutsche ist wegen Vergewaltigung und körperlicher Misshandlung angeklagt.

Überraschung ausgenutzt? 

Laut Anklage soll der Hauptfeldwebel der 32-Jährigen im Dezember 2024 auf einem Kasernengelände in Hannover zu einem Toilettenwagen gefolgt sein. Als sie die Tür öffnete, soll er ihre Überraschung ausgenutzt, sie zurückgedrängt und gewürgt haben. Dann soll er sie zum Oralverkehr gezwungen haben. Es sei ihr nicht möglich gewesen, ihren Widerwillen zu zeigen, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. 

Die Soldatin soll sich gewehrt und den 41-Jährigen schließlich zurückgedrängt haben. Halsschmerzen und Hämatome am Oberarm habe die Frau davongetragen, sagte die Staatsanwältin. Die 32-Jährige erstattete Strafanzeige gegen den Mann.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

In seiner Erklärung sagte der Verteidiger, der Oralverkehr habe stattgefunden, aber nicht so, wie von der Anklage behauptet. Neben der Frage der Einvernehmlichkeit seien auch ein von der Anklage abweichender Ablauf und Ort nicht ausgeschlossen. 

Vor der Aussage der 32-Jährigen wurde die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Dies hatte die Nebenklagevertreterin beantragt.

Nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers wurde ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet. Dessen Abschluss wurde abgewartet, um die Erkenntnisse vor der Anklageerhebung mit denjenigen aus dem Ermittlungsverfahren zusammenzufügen. Unklar war zunächst, ob es disziplinarische Maßnahmen gab. In dem Prozess sind bislang fünf Fortsetzungstermine geplant, ein Urteil könnte demnach am 27. August fallen.

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