Mehr Geld für Niedersachsens Beamte – was sich ändern soll
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) stellte die Neuerungen vor. (Archivbild) Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Niedersachsens Landesregierung will die Beamtenbesoldung neu ordnen. Was bedeutet das für Beschäftigte, Familien und den Landeshaushalt – und warum gibt es Kritik?
Hannover. Niedersachsens Beamtinnen und Beamte sollen mehr Geld bekommen. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Tarifsteigerungen überträgt und die Besoldung an neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen soll. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) stellte die Pläne vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Worum geht es?
Der Staat muss seine Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien angemessen finanziell absichern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe dafür im vergangenen Jahr weiterentwickelt. Niedersachsen will diese auch rückwirkend berücksichtigen, obwohl die Entscheidung zunächst das Land Berlin betraf.
Was soll sich konkret ändern?
Der bisher vor allem Verheirateten gezahlte Familienzuschlag von gut 170 Euro monatlich soll in das Grundgehalt aller Beamten einfließen – unabhängig vom Familienstand. Zudem soll die jährliche Sonderzahlung – umgangssprachlich Weihnachtsgeld – für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro steigen. Für das erste und zweite Kind sind jährlich jeweils 375 Euro vorgesehen, also die Hälfte mehr als bisher.
Wie steigen die Gehälter darüber hinaus?
Nach der bereits beschlossenen Erhöhung von 2,8 Prozent sollen die Bezüge im März des kommenden Jahres um weitere 2,5 Prozent und Anfang 2028 um 1,0 Prozent steigen. Nachwuchskräfte sollen ab dem kommenden Jahr monatlich 120 Euro mehr erhalten. Für bestimmte Besoldungsgruppen sind zudem Nachzahlungen für das vergangene Jahr geplant.
Wer profitiert besonders?
Unverheiratete Beamte. Sie erhalten künftig den bisherigen Verheiratetenzuschlag über das Grundgehalt. Beschäftigte ab der Besoldungsgruppe A9 bekommen ein höheres Weihnachtsgeld. Familien profitieren von den höheren Kinderzahlungen. Versorgungsempfänger werden allerdings nicht an allen Sonderzahlungen beteiligt.
Was kostet die Reform?
Ab dem Jahr 2028 rechnet das Land mit jährlichen Mehrkosten von rund 686 Millionen Euro. Etwa 300 Millionen davon entfallen auf die Anpassung an die Verfassungsrechtsprechung. Finanzminister Heere zufolge ist das Geld bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Warum gibt es Kritik?
Der Beamtenbund dbb hält die Änderungen für unzureichend. Nach seinen Berechnungen würden weiterhin sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die erforderliche Mindestbesoldung unterschreiten. Auch die Gewerkschaft der Polizei übte Kritik. Der Finanzminister widerspricht: Die Maßnahmen erfüllten zusammen die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Im bundesweiten Vergleich sieht er Niedersachsen je nach Familien- und Besoldungssituation weiterhin im Mittelfeld.