Amtliche Warnung vor Nebel im Landkreis Stade
Eine amtliche Warnung vor Nebel gibt es aktuell für den Landkreis. Hier die Sichtweite am Montag am Brunnenweg am Hohenwedel in Stade. Foto: Feindt
Aktuell warnt der Deutsche Wetterdienst vor Nebel in der Region. So wird das Wetter im Kreis Stade im Wochenverlauf.
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Hannover/Bremen. Der Landkreis Stade startet zunächst mit neblig-trüben Wetter in die neue Woche. Es gibt am Montagmittag eine amtliche Warnung vor Nebel bis 12 Uhr. Es gebe gebietsweise Sichtweiten unter 150 Metern, ist auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nachzulesen.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden am Montag im Kreis Stade milde Temperaturen bis zu 9 Grad erwartet.
Am Dienstag gestaltet sich das Wetter mit Regen bis zum Nachmittag und Stader Höchsttemperaturen von 12 Grad ähnlich. Im Osten kann es nachts nebelig werden. Auf den Inseln werden Tiefsttemperaturen von 9 Grad, im Wendland von bis zu 4 Grad erwartet.
Boote im nebeligen Stader Stadthafen. Foto: Feindt
Am Mittwoch wird es angenehmer: Ein Wechsel aus Sonne und vereinzelten Wolken bei Temperaturen von 13 bis 15 Grad sorgt für ein mildes Herbstwetter. Von der Nordsee aus kommt besonders nachts ein frischer, teils mäßiger Südwind.Zunächst bleibt das Wetter auch am Donnerstag mild, mit Höchsttemperaturen von 13 Grad in Ostfriesland und 17 Grad im Harzvorland. Im Norden kommt es im Verlauf des Tages allerdings auch zu Regen, an der See ziehen zudem tagsüber teils starke Winde aus dem Südwesten auf.
Dicke Brühe: So fahren Sie sicher durch den Nebel
Der Herbst kann schöne Seiten haben, mit blauem Himmel und Sonnenschein. Oder er zeigt sich garstig mit trüber Nebelbrühe. Egal, ob Sie das nun achselzuckend quittieren: Bei Nebel wird Autofahren schnell gefährlich. Wie man sicherer durchkommt, erläutert der ADAC.
Manchmal kommt Nebel sehr unerwartet – am wichtigsten ist dann: mehr Abstand zum Vordermann einhalten und das Tempo anpassen und das Licht anschalten.

Nebeliges Wetter in den Schölischer Wiesen. Foto: Feindt
Der Mindestabstand in Metern sollte dann der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Beispiel: Bei Tempo 50 ist ein guter Abstand dann mindestens 50 Meter zum Vordermann. Und immer gilt: Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb einer einsehbaren Distanz anhalten kann.
Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch maximal 50 km/h. Und nur dann ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt – zu der kommen wir später.
Nicht auf die Lichtautomatik verlassen
Licht einschalten sollte man bei schlechter Sicht allerdings immer. Und bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ist das auch vorgeschrieben. Laut ADAC ist das nach Rechtsprechung spätestens immer dann nötig, wenn die Sicht auf Autobahnen weniger als rund 150 Meter weit reicht, auf Außerortsstraßen, wenn etwa 100 Meter unterschritten werden. Und bei rund 60 Meter liegt die Grenze innerorts.
Aber auch schon eher kann es ratsam sein, sich durch aktiv eingeschaltetes Abblendlicht sichtbarer zu machen. Zwar haben moderne Autos oft ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Doch das kann manchmal nicht ausreichen. Denn im Herbst herrscht auch tagsüber schlechte Sicht – und dann wären die Leuchten nur vorn am Auto eingeschaltet.
Oft reagiert die Lichtautomatik laut ADAC bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Also besser selbst aktiv einschalten, wenn nötig.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte richtig nutzen
Auf Fernlicht verzichtet man bei Nebel aber besser, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Der ADAC rät, normales Abblendlicht oder eben Nebelscheinwerfer anzumachen, wenn das Auto welche hat. Die streuen das Licht sehr flach über die Straße und leuchten sie besser aus. Das darf man immer dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sie sollte man aber wieder sofort ausschalten oder auf Abblendlicht stellen, wenn die Sicht besser wird.
Ganz anders ist es bei der Nebelschlussleuchte, die jedes Auto an Bord haben muss. Diese darf man nur bei Nebel anmachen und nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Und sie muss auch sofort wieder ausgemacht werden, sobald sich die Sicht entsprechen bessert, um Nachfolgende nicht zu blenden.
Wer die Nebelschlussleuchte missbräuchlich nutzt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Allerdings: Verpflichtet sind Autofahrer den Angaben zufolge nicht, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten.