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Wenn die Stadt erbt

Stadt Hamburg will geerbte Wohnung am Mittelmeer verkaufen

Die Stadt Hamburg hat eine Wohnung in einem Küstenort in der Provinz Málaga geerbt. (Symbolbild)

Die Stadt Hamburg hat eine Wohnung in einem Küstenort in der Provinz Málaga geerbt. (Symbolbild) Foto: Álex Zea/EUROPA PRESS/dpa

In der spanischen Provinz Málaga erbt die Stadt Hamburg eine Ferienwohnung. Nach vielen Jahren soll sie endlich verkauft werden.

Von dpa 25.08.2026, 17:10 Uhr
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Hamburg. Hamburg hat eine Eigentumswohnung in der südspanischen Provinz Málaga geerbt und will die Immobilie nun endlich verkaufen. Konkret handelt es sich um eine 57-Quadratmeter-Wohnung in der Küstenstadt Nerja, wie die Hamburger Finanzbehörde auf Nachfrage mitteilte.

Sie hat einen Balkon, zwei Schlafzimmer, Küche, Bad und Abstellraum. Die Immobilie ist möbliert und müsste modernisiert werden. So ist die Elektrik alt und die Fenster sind nur einfach verglast. Zum möglichen Kaufpreis konnte die Behörde zunächst nichts sagen, der Wert soll erst noch ermittelt werden. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ berichtet.

Stadt kann bestimmte Erbschaften nicht ausschlagen

Aber wieso verkauft die Stadt eine Wohnung in Spanien? Hintergrund ist, dass die Stadt Hamburg immer wieder als Erbin einspringen muss. Das passiert, wenn Menschen ohne rechtmäßige Erben sterben oder diese das Erbe ausschlagen. Allein im ersten Halbjahr 2026 war das fast 300 Mal der Fall. Meist erbt die Stadt dann Bankkonten, Schmuck, Autos und Immobilien - aber immer wieder auch Schulden. Wenn die Stadt erbt, bedeutet das oft vor allem viel Aufwand. Denn sie kann diese Erbschaften nicht ablehnen.

Es gilt, den Nachlass abzuwickeln und im besten Fall zu Geld zu machen. Das fließt dann in die Stadtkasse. Im ersten Halbjahr konnten so mehr als 1,4 Millionen Euro erlöst werden.

Abwicklung von Immobilien im Ausland ist langwieriger Prozess

Für die Wohnung in Spanien sind Behördenmitarbeiter bereits seit 2013 mit der Abwicklung beschäftigt, damit die Immobilie auf die Stadt übertragen werden kann und alle steuerlichen und rechtlichen Fragen geklärt sind - ein langwieriger Prozess. Die Herausforderung bestehe darin, dass sich die Immobilie im Ausland befinde, hieß es dazu aus der Behörde. 

„Solche Liegenschaften müssen und werden wir im Interesse der Steuerzahler verkaufen. Leider ist das ein extrem aufwendiges Unterfangen. Die Fiskuserbschaften sind eine große Herausforderung, verursachen meist mehr Kosten als Einnahmen“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dazu.

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