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Vatertagstouren im Kreis Stade: Polizei setzt auf starke Präsenz vor Ort

Bollerwagen-Tour am Vatertag: „Maßhalten statt Maß halten“ lautet der Aufruf der Polizei. (Symbolbild)

Bollerwagen-Tour am Vatertag: „Maßhalten statt Maß halten“ lautet der Aufruf der Polizei. (Symbolbild) Foto: Thomas Frey/dpa

Am Donnerstag es wieder soweit: Menschen mit Bollerwagen ziehen durch den Kreis Stade. Die Polizei stellt klar, welche Regeln für Feiernde gelten.

Von Redaktion Mittwoch, 13.05.2026, 05:50 Uhr

Landkreis. Jedes Jahr zu Christi Himmelfahrt ziehen im Landkreis Stade unzählige Menschen mit Bollerwagen oder Fahrrädern durch die Region, um Vatertag zu feiern. Wie die Polizei betont, verhielt sich der Großteil der Feiernden bei den feucht-fröhlichen Touren in der Region in den vergangenen Jahren besonnen. Demnach sei nur zu einzelnen körperlichen Übergriffen oder extremen Alkoholmissbrauch gekommen. Dennoch setzt die Polizei auch in diesem Jahr wieder auf starke Präsenz.

Lühe-Anleger, Bassenfleth und Gräpel die Hotspots im Kreis Stade

In der Region sind Beamten daher am Vatertag wieder besonders aufmerksam, damit es nicht zu Ausfällen kommt. Im Fokus stehen dabei insbesondere die beliebten Ausflugsziele. Im Kreis Stade gehören dazu der Lühe-Anleger, der Bassenflether Stran an der Elbe und Gräpel an der Oste.

„Maßhalten statt Maß halten“: So betitelt die Polizei eine Pressemitteilung, in der sie Hinweise mit Blick auf die Vatertags-Touren gibt:

  • Der öffentliche Konsum von Bier, Wein und Sekt ist erst ab 16 Jahren gestattet.
  • Der Konsum anderer alkoholischer Getränke ist ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung betrifft auch Mischgetränke.
  • Der Konsum von Zigaretten, Vapes und Shisha sowie von Cannabis-Produkten ist ebenfalls erst nach dem 18. Geburtstag gestattet.
  • Das Zurverfügungstellen von Alkohol oder Tabakprodukten (auch Vapes und Shishas) bzw. die Weitergabe an Personen die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Polizei betont, dass sie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen wird. Sollten stark alkoholisierte oder beeinflusste Jugendliche von der Polizei aufgegriffen werden, so müssen Eltern oder Erziehungsverantwortliche sie von vor Ort abholen.

Transport der Jugendlichen wird in Rechnung gestellt

Werden Jugendliche von der Polizei nach Hause gebracht, werden die Kosten für diese Einsätze den Jugendlichen bzw. ihren Eltern und Erziehungsverantwortlichen in Rechnung gestellt. In besonders schwerwiegenden Fällen wird das Jugendamt informiert.

Für die Feierlichkeiten an Himmelfahrt gelten ergänzend folgende Regeln:

  • Einhaltung der Feiertagsruhe, da es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt
  • Toiletten sind, sofern vorhanden, zu benutzen
  • Müll ist entsprechend zu entsorgen
  • Waffen wie zum Beispiel Messer oder Schlagwerkzeuge sowie andere spitze Gegenstände sind verboten
  • Böller und anderes Feuerwerk sind ebenfalls verboten
  • Der Konsum von cannabishaltigen Produkten ist untersagt

Erziehungsberechtigte sollten diese Regeln mit ihren Kindern thematisieren. Die Polizei rät:„Sprechen Sie mit Ihren Kindern.“

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