Geflügelpest

Vogelgrippe – Stallpflicht im Kreis Segeberg zurückgenommen

Die Aufstallungspflicht sollte eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. (Symbolbild)

Die Aufstallungspflicht sollte eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. (Symbolbild) Foto: Philip Dulian/dpa

Die im November verhängte Stallpflicht im schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg wird ab Mittwoch aufgehoben. Dies entschied das zuständige Veterinäramt.

Von dpa 14.04.2026, 14:25 Uhr

Bad Segeberg. Die wegen Vogelgrippefällen im schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg verhängte Stallpflicht wird aufgehoben. Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel müssen von Mittwoch an ihre Tiere nicht mehr im Stall unterbringen, wie der Kreis mitteilte. Dies entschied das zuständige Veterinäramt. 

Seit November war die Stallpflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel in Kraft, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, endet für viele Vogel- und Geflügelarten oft tödlich.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Mordvorwürfe: Klinik-Arzt vor Gericht

Der Verdacht wiegt schwer: Hat ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover Patienten gegen deren Willen mit Medikamenten getötet - oder es in einem Fall versucht?