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Auf offener Straße

Zwölf Jahre Haft für tödlichen Kopfschuss in Hannover

Der Angeklagte mit zwei Strafverteidigern vor Beginn des Prozesses am 9. April. (Archivbild)

Der Angeklagte mit zwei Strafverteidigern vor Beginn des Prozesses am 9. April. (Archivbild) Foto: Shireen Broszies/dpa

Nach einem Streit eskaliert die Lage: Schüsse fallen, ein Mann stirbt. Was das Gericht über Notwehr, Rache und die Vorgeschichte enthüllt.

Von dpa Donnerstag, 11.06.2026, 17:05 Uhr

Hannover. Das Landgericht Hannover hat einen Mann wegen eines tödlichen Schusses auf offener Straße zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafkammer legte dem Angeklagten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last, hinzu kamen weitere Delikte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte der NDR berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei Kugeln trafen den später Verstorbenen

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann am 22. Oktober 2025 in der Vahrenwalder Straße mehrere Schüsse auf drei Menschen abgegeben. Ein Mann wurde von zwei Kugeln verletzt, eine davon traf ihn im Gesicht. Dieser Schuss war laut Gericht tödlich.

Der Tat war demnach ein Streit zwischen zwei Gruppen vorausgegangen. Zunächst sei die Auseinandersetzung verbal geführt worden, später sei es zu wechselseitigen Schlägen gekommen. Als diese Auseinandersetzung bereits beendet gewesen sei, habe der Verurteilte eine Schusswaffe gezogen und geschossen.

Gericht: Verurteilter gab ersten Schuss ab

Das Gericht setzte sich nach Angaben des Sprechers ausführlich mit der Frage einer möglichen Notwehr auseinander. Eine solche hielt die Kammer nach Würdigung der Beweise aber für ausgeschlossen. Entscheidend waren demnach unter anderem ein rechtsmedizinisches Gutachten und mehrere Zeugenaussagen. Danach habe der Angeklagte den ersten Schuss abgegeben und damit selbst einen Angriff verübt.

Hintergrund der Tat war nach den Urteilsgründen ein Konflikt zwischen den beiden Männern. Der Angeklagte hatte dem Mann zu einem früheren Zeitpunkt in einer von ihm betriebenen Bar eine Schusswaffe weggenommen, als er dort einen Streit schlichtete.

Getöteter hatte Verurteilten bedroht

Das spätere Opfer habe dies als Ehrverletzung empfunden, auf Rache gesonnen und den Verurteilten anschließend bedroht. Dieser habe die Drohungen zwar ernst genommen. Darin sei aber kein Grund zu erkennen gewesen, der die Tötung eines Menschen gerechtfertigt hätte, so das Gericht.

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