87-Jährige stellt Einbrecher: Hat sie richtig reagiert?

Ein Krimineller versucht, sich über eine Terrassentür Zutritt zu verschaffen. (Symbolbild) Foto: Silvia Marks/dpa-tmn
Kein leichtes Opfer: Eine fast 90 Jahre alte Frau hat einen Einbruch in ihr Haus vereitelt. Hat sich die Seniorin richtig verhalten? Das raten Experten.
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Rotenburg. Eine 87-jährige Frau aus Rotenburg hat am Mittwochabend den Einbruch in ihr Wohnhaus verhindert, teilt die Polizeiinspektion Rotenburg mit. Ein Unbekannter soll sich gegen 18 Uhr auf der Rückseite ihres Hauses herumgetrieben haben.
Als sich der Täter an der Terrassentür zu schaffen machte, ergriff die Frau offenbar mutig die Initiative. Sie sprach den Fremden an, heißt es. Dieser soll sofort die Flucht ergriffen haben.
Die Seniorin erlebte einen Abend, vor dem sich viele fürchten: Sie war zuhause, als ein Einbrecher kam. Aber wie sollte man sich in so einer Situation verhalten? Das rät das Netzwerk „Zuhause sicher“, in dem Polizei und Kommunen, Betriebe und Versicherer zum Einbruchschutz beraten: Versuchen Sie nicht, Eindringlinge zu überwältigen.
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Stress führt zu Kurzschlussreaktion
Einbrecher stehen vermutlich unter Anspannung - sie wollen schließlich nicht ertappt werden. Stellt man sich ihnen in den Weg, kann das zu einer Kurzschlussreaktion führen, so das Netzwerk: „Fühlen sie sich in die Enge getrieben, könnten sie ihr Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen.
Sicherer ist es daher bei einem Aufeinandertreffen, Einbrecher entkommen zu lassen und sich möglichst viele Merkmale einzuprägen, die der Polizei bei den Ermittlungen helfen könnten.
Wichtige Fragen könnten sein:
- Wie sah die Person aus?
- Wie groß war der Einbrecher?
- In welche Richtung ist sie geflüchtet?
- Hat die Person ein Auto benutzt?
Im besten Fall merken Sie sich sogar Infos zum Fluchtfahrzeug wie dessen Farbe, Marke und Kennzeichen.
Was mache ich dann?
Egal ob ein Einbrecher ertappt wird und flüchtet oder man einen schon beendeten Einbruch nach der Rückkehr nach Hause bemerkt:
- Erst mal die Wohnung oder das Haus verlassen, sodass man keine Spuren zerstört, die der Polizei Hinweise geben könnten.
- Dann die Ermittler unter der 110 rufen.
Wichtig: Erst wenn die Polizei die Wohnung wieder freigegeben hat, darf man aufräumen.
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Zudem kann man schon mal seine Versicherung verständigen, um zu klären, welches Vorgehen diese sich wünscht. Es kann etwa sein, dass man vor dem Aufräumen Fotos machen muss, die der Versicherung helfen, den Schaden einzuschätzen.
Wer nun Ängste verspürt, kann Hilfe benötigen. Ansprechpartner ist der Opferschutz der Polizei, so das Netzwerk „Zuhause sicher“. Auch manche Hausratversicherungen vermitteln psychologische Beratungen. (dpa/lw)