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Blaulicht

Polizei erwischt 23-Jährige in Stade: Frisierter E-Scooter fährt 85 km/h

Ein Mann fährt auf einem E-Scooter.

Der E-Scooter einer jungen Frau, die die Polizei kürzlich in Stade kontrolliert hat, erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h (Symbolbild). Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren. Der E-Roller einer jungen Frau, die die Polizei in Stade kontrolliert hat, bringt es auf das Vierfache. Das hat Konsequenzen für die 23-Jährige.

Von Redaktion 24.07.2026, 15:00 Uhr
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Stade. Die 23-Jährige war am Donnerstagabend gegen 18.30 Uhr mit ihrem E-Scooter in Stade unterwegs, als Beamte sie in der Straße „Am Bahnhof“ kontrollierten. „Dabei wurde festgestellt, dass der Roller offenbar so getunt wurde, dass er eine Höchstgeschwindigkeit nach eigenem Tacho von 85 km/h erreichen konnte“, teilt der Sprecher der Polizei Stade, Rainer Bohmbach, mit. Im gedrosselten Normalmodus sei dagegen eine Geschwindigkeit von 22 km/h festgestellt worden.

Gegen die 23-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Halter ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Den E-Roller stellten die Beamten sicher.

Immer wieder Ärger mit frisierten E-Scootern

„Immer wieder fallen uns im Straßenverkehr E-Scooter auf, die mit höherer als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sind. Diese ‚getunten‘ Fahrzeuge werden dann von uns aus dem Verkehr gezogen und die Fahrer und Halter entsprechend sanktioniert.“

Bohmbach weist darauf hin, dass wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit umgeht, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verliere. Das bedeutet: Das „Elektrokleinstfahrzeug“ darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen; man darf es ausschließlich auf Privatgelände benutzen.

Getunter E-Scooter: Diese Strafen drohen

„Das getunte Fahren auf öffentlichen Straßen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor.“ Und nicht nur das: Wer die Betriebserlaubnis verliert, verliert auch die Haftpflichtversicherung.

„Wer ohne diese Pflichtversicherung für Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.“ Hier könne unter Umständen eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an

„Auch rücksichtsloses Verhalten von E-Scooter-Fahrern auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen sowie die Nutzung von Scootern mit mehreren Personen, stellt ein andauerndes Ärgernis und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und eine Unfallgefahr dar.“

Bohmbach kündigt an, auch hier verstärkt zu kontrollieren und das Verhalten entsprechend zu ahnden. (pm/vdb)

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G
Gerhard Porath
25.07.202614:57 Uhr

Die Evolution des Zweirads: Vom Verkehrsteilnehmer zum Organspender.
Es ist ein herrlicher Trend auf unseren Straßen: Die Befreiung von den lästigen Fesseln der Straßenverkehrsordnung. Vor allem die Generation „Zwei Räder und ein Akku“ zeigt uns täglich, wie spießig Schilder eigentlich sind. Warum an einer roten Ampel warten, wenn man das Konzept von Vorfahrt einfach als „Vorschlag“ interpretieren kann?
Besonders die E-Scooter-Piloten haben die Physik ausgehebelt. Zu zweit auf dem Roller, lässig ohne Helm, die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung hinaufzischen – das ist echte Freiheit. Guten Flug

Dirk Reszkowski
25.07.202608:09 Uhr

Die Polizei hat die relevanten Verstöße bereits genannt: Ein getunter E-Scooter verliert seine Betriebserlaubnis, darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden, braucht ein Versicherungskennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, einen passenden Führerschein und – bei solchen Geschwindigkeiten – auch einen Helm.

Was aber fast immer übersehen wird, ist der entscheidende Punkt: Selbst wenn der Fahrer eine private Haftpflichtversicherung besitzt – was bei jungen Leuten keineswegs selbstverständlich ist –, würde diese einen Unfall mit einem getunten, nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug strikt ablehnen. Private Haftpflichtversicherungen schließen solche Schäden kategorisch aus.

Das bedeutet: Jeder verursachte Personen- oder Sachschaden, egal wie hoch, muss vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Genau dieses enorme finanzielle Risiko sollte viel deutlicher kommuniziert werden.

Ulla Bowe antwortete am
25.07.202612:42 Uhr

Richtig, Herr Reszkowski, Eltern und Scooterfahrer:innen scheinen immer noch nicht diese Fakten im Alltags-Bewusstsein zu haben. Als weiteren Schritt müssten im Hinblick auf die Häufigkeit der Verstöße vermehrt Schwerpunktkontrollen stattfinden; wenn da das oft genannte "Personalproblem" nicht bestünde.
Aber die neuralgischen, örtlichen Punkte (z.B.Schulen) sind bekannt.Insofern ist eine flächig weit gestreute, personalintensive Kontrollzone obsolet.
Michael Bowe

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