Polizei erwischt 23-Jährige in Stade: Frisierter E-Scooter fährt 85 km/h
Der E-Scooter einer jungen Frau, die die Polizei kürzlich in Stade kontrolliert hat, erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h (Symbolbild). Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren. Der E-Roller einer jungen Frau, die die Polizei in Stade kontrolliert hat, bringt es auf das Vierfache. Das hat Konsequenzen für die 23-Jährige.
Stade. Die 23-Jährige war am Donnerstagabend gegen 18.30 Uhr mit ihrem E-Scooter in Stade unterwegs, als Beamte sie in der Straße „Am Bahnhof“ kontrollierten. „Dabei wurde festgestellt, dass der Roller offenbar so getunt wurde, dass er eine Höchstgeschwindigkeit nach eigenem Tacho von 85 km/h erreichen konnte“, teilt der Sprecher der Polizei Stade, Rainer Bohmbach, mit. Im gedrosselten Normalmodus sei dagegen eine Geschwindigkeit von 22 km/h festgestellt worden.
Gegen die 23-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Halter ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Den E-Roller stellten die Beamten sicher.
Immer wieder Ärger mit frisierten E-Scootern
„Immer wieder fallen uns im Straßenverkehr E-Scooter auf, die mit höherer als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sind. Diese ‚getunten‘ Fahrzeuge werden dann von uns aus dem Verkehr gezogen und die Fahrer und Halter entsprechend sanktioniert.“
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Bohmbach weist darauf hin, dass wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit umgeht, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verliere. Das bedeutet: Das „Elektrokleinstfahrzeug“ darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen; man darf es ausschließlich auf Privatgelände benutzen.
Getunter E-Scooter: Diese Strafen drohen
„Das getunte Fahren auf öffentlichen Straßen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor.“ Und nicht nur das: Wer die Betriebserlaubnis verliert, verliert auch die Haftpflichtversicherung.
„Wer ohne diese Pflichtversicherung für Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.“ Hier könne unter Umständen eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an
„Auch rücksichtsloses Verhalten von E-Scooter-Fahrern auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen sowie die Nutzung von Scootern mit mehreren Personen, stellt ein andauerndes Ärgernis und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und eine Unfallgefahr dar.“
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Bohmbach kündigt an, auch hier verstärkt zu kontrollieren und das Verhalten entsprechend zu ahnden. (pm/vdb)
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