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Umweltfrevel in Seevetal: Asbest illegal in der Natur entsorgt

Das noch in vielen alten Gebäuden verbaute Asbest ist krebserregend und muss als Sondermüll entsorgt werden.

Das noch in vielen alten Gebäuden verbaute Asbest ist krebserregend und muss als Sondermüll entsorgt werden. Foto: picture alliance / dpa

Scheinbar wurde im Kreis Harburg ein Dach erneuert: In Seevetal-Beckedorf werden der Polizei mehrere illegal abgeladene Müllsäcke gemeldet. Ihr Inhalt ist hoch krebserregend.

Von Redaktion 13.07.2026, 14:18 Uhr

Landkreis Harburg. Die Polizei erhielt die Informationen über den in Seevetal-Beckedorf entdeckten Sondermüll am Sonnabend (11. Juli 2026).

Am Krogweg, etwa 100 Meter hinter der Einmündung zum Postweg, lagen mehrere Transportsäcke für asbesthaltigen Sondermüll. „Vermutlich illegal entsorgt“, berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Harburg, Jan Krüger.

In den Müllsäcken befanden sich zahlreiche Eternitplatten sowie Bruchstücke. Laut Krüger gehen die Beamten von etwa 50 m² entsorgter Dacheindeckung aus.

Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet. Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen, die mit der Entsorgung im Zusammenhang stehen könnten, nimmt die Polizei Seevetal oder der Tel.-Nr. 04105 6200 entgegen.

Kein Kavaliersdelikt

Die illegale Entsorgung von Asbesthaltigen Baustoffen ist kein Kavaliersdelikt.

Vielmehr stellt das Sammeln, Lagern oder Beseitigen von krebserzeugenden Stoffen wie Asbest eine Straftat dar (§ 326 des Strafgesetzbuches (StGB)). Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Wo kann man Asbest im Kreis Stade entsorgen?

Kleine Mengen Asbestabfälle von bis zu zwei Tonnen pro Jahr nehmen die Abfallwirtschaftszentren Stade-Süd und Ardestorf nach vorheriger Anmeldung an.

Das gilt für festgebundene Asbestabfälle, z.B. in Form von Dachdeckungen (Wellplatten), Dachbegrenzungen, Wandplatten, Bodenbelägen etc. und kleinere Bauteile wie Fensterbänke oder Blumenkästen.

Die Asbestabfälle müssen vor der Entsorgung in den Abfallwirtschaftszentren in sogenannten „Big-Bags“ (spezielle Kunststoffgewebesäcke) verpackt werden - es dürfen beim Be- und Entladen sowie beim Transportieren keine Asbestfasern freigesetzt werden.

Fallen mehr als zwei Tonnen Asbestabfälle pro Jahr an, müssen die Abfälle bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von

Sonderabfall mbH (www.ngs-mbh.de) angemeldet werden. Die NGS weist für die Entsorgung dann eine genehmigte Entsorgungsanlage zu. (set)

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