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Umstrittenes Gesetz

Bremer Beamte müssen länger arbeiten

Bremer Beamte müssen künftig 41 Stunden arbeiten. (Archivbild)

Bremer Beamte müssen künftig 41 Stunden arbeiten. (Archivbild) Foto: Armin Weigel/dpa

Bremens Beamtinnen und Beamte schuften bald eine Stunde mehr pro Woche – ohne entsprechendes Gehalt. Was hinter dem umstrittenen Gesetz steckt.

Von dpa Mittwoch, 22.04.2026, 20:00 Uhr

Bremen. Bremer Beamtinnen und Beamte müssen künftig mehr arbeiten. Sie sind dann 41 statt 40 Stunden pro Woche im Dienst, wie die Bremische Bürgerschaft beschloss. Dafür bekommen sie jedoch nicht mehr Gehalt. 

Die Regierung begründet die Regelung mit der angespannten Haushaltslage in Bremen. Beim Bund und in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gilt schon die 41-Stunden-Woche.

Die Regelung ist umstritten, Beamte hatten im Vorfeld gegen die unbezahlte Mehrarbeit protestiert. Nach Kritik gibt es nun vereinzelt Ausnahmen - etwa für Menschen im Schichtdienst, mit Schwerbehinderung oder mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Kritik von Gewerkschaften

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bremen, Nils Winter, sprach von einer „Unverschämtheit auf Kosten der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen“. Eine zusätzliche Arbeitsstunde pro Woche ohne finanziellen Ausgleich bedeute eine reale Absenkung des Stundenlohns um rund 2,5 Prozent.

Der Senat missbrauche die Treue seiner Beamtinnen und Beamten als „billigen Lückenfüller für den Haushalt“, kritisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund. Der Achtstundentag sei der gesetzliche Arbeitstag; mit dem Verlassen dieses Schutzrahmens würden Beamte mit nicht tarifgebundenen Branchen ohne Schutzrechte auf eine Stufe gestellt.

Wie Bremen gegen Verfassungsfeinde vorgeht

Außerdem möchte Bremen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst bei Bedarf stärker überprüfen. Wenn im Einstellungsverfahren oder bei Recherchen im Internet Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen, sollen Betroffene einer Prüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden. Wer das verweigert, wird nicht eingestellt. 

Auch Beamtinnen und Beamte im Dienst sollen bei einem aufkommenden Verdacht genauer überprüft werden. So kann auf Anordnung eines Richters etwa die Haut der Person auf verfassungsfeindliche Tätowierungen untersucht werden. Zudem sollen die Behörden im Verdachtsfall auf Mobiltelefone, Clouds zur Datenspeicherung oder Messenger-Dienste zugreifen können.

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H
Harald Schaerffer
22.04.202620:35 Uhr

"Bremens Beamtinnen und Beamte schuften bald eine Stunde mehr pro Woche – ohne entsprechendes Gehalt. Was hinter dem umstrittenen Gesetz steckt."Würde mich mal interessieren was die dpa unter schuften versteht.Ich dachte im Arbeitslager oder auf den Bau wird geschuftet.Das dieses auch in der Behörde so ist scheint ein neues Phänomen zu sein.

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Harald Schaerffer
22.04.202620:26 Uhr

"Auch Beamtinnen und Beamte im Dienst sollen bei einem aufkommenden Verdacht genauer überprüft werden. So kann auf Anordnung eines Richters etwa die Haut der Person auf verfassungsfeindliche Tätowierungen untersucht werden. Zudem sollen die Behörden im Verdachtsfall auf Mobiltelefone, Clouds zur Datenspeicherung oder Messenger-Dienste zugreifen können."Erinnert irgendwie an das Dritte Reich und DDR 1.0.

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