Ratgeber
TArbeitsrecht: Dürfen Schwerbehinderte bei der Bewerbung lügen?
Muss man in der Bewerbung angeben, dass man eine Schwerbehinderung hat? Die IHK sagt: Nein. Foto: Sina Schuldt/dpa
Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Hilfsmittel: Schwerbehinderte haben besondere Ansprüche, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Die IHK Elbe-Weser beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.