Ratgeber

TArbeitsrecht: Dürfen Schwerbehinderte bei der Bewerbung lügen?

Muss man in der Bewerbung angeben, dass man eine Schwerbehinderung hat? Die IHK sagt: Nein.

Muss man in der Bewerbung angeben, dass man eine Schwerbehinderung hat? Die IHK sagt: Nein. Foto: Sina Schuldt/dpa

Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Hilfsmittel: Schwerbehinderte haben besondere Ansprüche, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Die IHK Elbe-Weser beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

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