Wehrdienst-Abfrage

Darum droht jungen Männern jetzt sogar ein Bußgeld von 250 Euro

Rund 200.000 junge Leute sind schon aufgefordert worden, den Fragebogen zum Wehrdienst auszufüllen. (Archivfoto)

Rund 200.000 junge Leute sind schon aufgefordert worden, den Fragebogen zum Wehrdienst auszufüllen. (Archivfoto) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Beantwortung eines Fragebögens zum Wehrdienst ist verpflichtend. Auf diejenigen, die nicht mitmachen, wird der Druck aber noch einmal erhöht.

Von dpa 08.05.2026, 07:25 Uhr

Berlin. Das Verteidigungsministerium will junge Männer, die den Fragebogen zum neuen Wehrdienst bei der Bundeswehr nicht ausfüllen, mit einem Bußgeld von 250 Euro belegen. Entsprechende Pläne bestätigte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur, nachdem der „Spiegel“ darüber berichtet hatte.

Der neue Wehrdienst der Bundeswehr wurde zum Jahreswechsel eingeführt. Seit Mitte Januar bis zum 24. April wurden 194.000 Männer und Frauen angeschrieben, die gerade 18 geworden sind. Sie erhielten einen QR-Code, der zu einem Online-Fragebogen führt. Die Männer müssen ihn ausfüllen, Frauen können es freiwillig tun. Die Bundeswehr will so Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermitteln.

Bericht: 86 Prozent haben innerhalb von vier Wochen geantwortet

Nach Informationen des „Spiegel“ haben bisher 86 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen innerhalb der ersten Frist von vier Wochen nach Erhalt beantwortet. Weitere fünf Prozent hätten den Bogen nach einer ersten Mahnung ausgefüllt.

Wenn der Fragebogen zwei Wochen nach der zweiten Mahnung nicht ausgefüllt wird, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, das zur Verhängung eines Bußgelds führen kann. „Nach den aktuellen hausinternen Planungen ist ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro vorgesehen“, sagte die Ministeriumssprecherin der dpa.

Standorte für 24 Musterungszentren festgelegt

Das Verteidigungsministerium hat heute auch die Standorte für die 24 Musterungszentren festgelegt, in denen junge Leute ab Mitte 2027 auf körperliche, psychische und intellektuelle Eignung für die Bundeswehr untersucht werden sollen. An 16 bereits bestehenden Standorten der Bundeswehr sollen solche Zentren außerhalb der Liegenschaften der Streitkräfte eingerichtet werden: Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden.

Darüber hinaus sollen acht weitere Musterungszentren in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. Das erste Zentrum soll nach Angaben des Ministeriums voraussichtlich noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.

Für den Landkreis Stade dürfte demnach Oldenburg zuständig sein.

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H
Heiko Kania
08.05.202621:51 Uhr

Die Wehrpflicht gem. Art. 12a war nie abgeschafft. Die Allgemeine Wehrpflicht für deutsche Männer besteht seit 1956 ununterbrochen. Auch heute. Pflichten des WPflG wurden ab §2 beginnend grds. ausgesetzt und in Teilen ab 01.01.2026 modifiziert zur Anwendung gebracht (Erfassung, Musterung...). Damit sind lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst u. sonstige grds. §§ "ruhend". Im Spannungs- oder Kriegsfall würden alle Bestimmungen des WPflG wieder in Kraft treten. Oder im Falle, dass der Gesetzgeber das WPflG mit einfachem Bundesgesetz dahingehend ändert. PS: Herr van Lessen, gem. Art. 4, Abs. 3 GG besteht das Grundrecht, den Kriegsdienst (...mit der Waffe) aus Gewissensgründen zu verweigern. Von Wehrdienstverweigerung steht nichts im GG.

C
Cornelius van Lessen
08.05.202609:51 Uhr

AfD fordert Wehrpflicht

Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD Jan Nolte, ehemaliger Soldat im Range eines Oberbootsmannes fordert im Morgenmagazin am 8. Mai 2026 unmissverständlich und wiederholt die Wiedereinführung der Wehrpflicht, jedenfalls für die Männer.
Gleichwohl wählen viele junge Männer die AfD.

Die Bundesregierung setzt nach wie vor auf Freiwilligkeit. Allerdings sind die Fragebögen verpflichtend auszufüllen und zurückzusenden.

Ferner: Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, den Wehrdienst zu verweigern. Dies ist ein garantiertes Grundrecht nach Art. 4 Abs. 3 GG.

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